Arbeitsrecht

Kündigung im Arbeitsrecht: Was Sie wissen müssen

Ein umfassender Leitfaden zu Kündigungsfristen, Kündigungsschutz und Ihren Rechten als Arbeitnehmer.

Erst Recht Redaktion
8 min Lesezeit
Kündigung im Arbeitsrecht: Was Sie wissen müssen

Einleitung

Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer oft ein einschneidendes Ereignis. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten rechtlichen Aspekte rund um Kündigungen im deutschen Arbeitsrecht.

Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt gemäß § 622 BGB für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Betriebszugehörigkeit:

  • Nach 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende
  • Nach 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
  • Nach 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende
  • Nach 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende
  • Nach 12 Jahren: 5 Monate zum Monatsende
  • Nach 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende
  • Nach 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende

Kündigungsschutz

In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Eine Kündigung muss dann sozial gerechtfertigt sein und kann auf betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe gestützt werden.

Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitsplatz aufgrund wirtschaftlicher Entscheidungen wegfällt. Der Arbeitgeber muss dabei eine Sozialauswahl durchführen.

Personenbedingte Kündigung

Diese Art der Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen (z.B. Krankheit) nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen.

Verhaltensbedingte Kündigung

Bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers kann eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden. In der Regel ist vorher eine Abmahnung erforderlich.

Was tun bei Kündigung?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie zeitnah reagieren:

  • Prüfen Sie die Kündigungsfrist – Ist die Frist korrekt berechnet?
  • Erheben Sie innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage – Diese Frist ist unbedingt einzuhalten!
  • Melden Sie sich arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit – Am besten innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung
  • Holen Sie rechtlichen Rat ein – Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Erfolgsaussichten einschätzen

Besonderer Kündigungsschutz

Bestimmte Personengruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz:

  • Schwangere und Mütter bis 4 Monate nach der Entbindung
  • Eltern in Elternzeit
  • Schwerbehinderte Menschen
  • Betriebsratsmitglieder
  • Auszubildende (nach der Probezeit)

Fazit

Bei einer Kündigung ist schnelles und korrektes Handeln wichtig. Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ist dabei besonders kritisch. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, um Ihre Rechte zu wahren und möglicherweise eine Abfindung zu verhandeln.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt. Die Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt, eine Haftung für die Richtigkeit wird jedoch nicht übernommen.

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