Einleitung
Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer oft ein einschneidendes Ereignis. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten rechtlichen Aspekte rund um Kündigungen im deutschen Arbeitsrecht.
Kündigungsfristen
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt gemäß § 622 BGB für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Betriebszugehörigkeit:
- Nach 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende
- Nach 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
- Nach 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende
- Nach 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende
- Nach 12 Jahren: 5 Monate zum Monatsende
- Nach 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende
- Nach 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende
Kündigungsschutz
In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Eine Kündigung muss dann sozial gerechtfertigt sein und kann auf betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe gestützt werden.
Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitsplatz aufgrund wirtschaftlicher Entscheidungen wegfällt. Der Arbeitgeber muss dabei eine Sozialauswahl durchführen.
Personenbedingte Kündigung
Diese Art der Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen (z.B. Krankheit) nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen.
Verhaltensbedingte Kündigung
Bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers kann eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden. In der Regel ist vorher eine Abmahnung erforderlich.
Was tun bei Kündigung?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie zeitnah reagieren:
- Prüfen Sie die Kündigungsfrist – Ist die Frist korrekt berechnet?
- Erheben Sie innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage – Diese Frist ist unbedingt einzuhalten!
- Melden Sie sich arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit – Am besten innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung
- Holen Sie rechtlichen Rat ein – Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Erfolgsaussichten einschätzen
Besonderer Kündigungsschutz
Bestimmte Personengruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz:
- Schwangere und Mütter bis 4 Monate nach der Entbindung
- Eltern in Elternzeit
- Schwerbehinderte Menschen
- Betriebsratsmitglieder
- Auszubildende (nach der Probezeit)
Fazit
Bei einer Kündigung ist schnelles und korrektes Handeln wichtig. Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ist dabei besonders kritisch. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, um Ihre Rechte zu wahren und möglicherweise eine Abfindung zu verhandeln.