Mietrecht

Mietminderung bei Wohnungsmängeln

Wann Sie die Miete mindern dürfen und wie Sie dabei rechtssicher vorgehen. Mit praktischen Beispielen und Musterbriefen.

Erst Recht Redaktion
6 min Lesezeit
Mietminderung bei Wohnungsmängeln

Wann darf ich die Miete mindern?

Nach § 536 BGB haben Mieter das Recht, die Miete zu mindern, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht unerheblich mindert. Das Minderungsrecht besteht kraft Gesetzes – Sie müssen es nicht erst beim Vermieter beantragen.

Typische Mängel und Minderungsquoten

Je nach Schwere des Mangels können unterschiedliche Minderungsquoten angemessen sein:

  • Heizungsausfall im Winter: 70-100% Minderung möglich
  • Schimmelbefall: 10-100% je nach Ausmaß
  • Wasserschaden: 20-80% je nach Beeinträchtigung
  • Lärmbelästigung durch Baustelle: 10-25%
  • Defekte Sanitäranlagen: 15-50%
  • Aufzug defekt (obere Stockwerke): 5-20%

Vorgehen bei Mängeln

Bevor Sie die Miete mindern, müssen Sie folgende Schritte einhalten:

  • Mängelanzeige: Informieren Sie den Vermieter schriftlich über den Mangel
  • Fristsetzung: Geben Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung
  • Dokumentation: Fotografieren Sie den Mangel mit Datum
  • Minderung ankündigen: Teilen Sie mit, dass Sie ab einem bestimmten Datum mindern

Häufige Fehler vermeiden

Bei der Mietminderung sollten Sie folgende Fehler vermeiden:

  • Minderung ohne vorherige Mängelanzeige
  • Zu hohe Minderungsquote wählen
  • Bei selbst verursachten Mängeln mindern
  • Keine Dokumentation anfertigen

Fazit

Eine Mietminderung ist ein wichtiges Mieterrecht, sollte aber mit Bedacht eingesetzt werden. Dokumentieren Sie alle Mängel sorgfältig und kommunizieren Sie schriftlich mit Ihrem Vermieter. Im Zweifelsfall kann eine rechtliche Ersteinschätzung helfen, Ihre Ansprüche richtig einzuordnen.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt. Die Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt, eine Haftung für die Richtigkeit wird jedoch nicht übernommen.

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