Häufige Fragen

Das wollten Sie wissen.

01 Wie lange muss ich getrennt leben, bevor ich mich scheiden lassen kann?
Grundsätzlich ein Jahr (Trennungsjahr nach § 1566 BGB). In Härtefällen wie häuslicher Gewalt kann das Gericht Ausnahmen zulassen.
02 Was ist der Unterschied zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung?
Bei einvernehmlicher Scheidung erklären beide Ehegatten die Zerrüttung — ein Anwalt genügt oft. Bei streitiger Scheidung muss der Antragsteller die Zerrüttung darlegen und beweisen.
03 Was ist der Versorgungsausgleich?
Er teilt die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche hälftig (§§ 1587 ff. BGB) und wird im Scheidungsverfahren von Amts wegen durchgeführt.
04 Wann ist die Scheidung rechtskräftig?
Das Scheidungsurteil wird in der Regel einen Monat nach Zustellung rechtskräftig (§ 63 FamFG). Erst dann ist die Ehe offiziell beendet (§ 1564 Abs. 2 BGB).
05 Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten hängen vom Verfahrenswert ab (Einkommen und Vermögen beider Ehegatten). Einvernehmliche Scheidungen sind deutlich günstiger als streitige Verfahren.
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