Eine Scheidung in Deutschland ist nur vor dem Familiengericht möglich (§ 1564 BGB). Grundvoraussetzung ist in der Regel das Trennungsjahr nach § 1566 BGB — mindestens ein Jahr müssen Ehegatten „von Tisch und Bett" getrennt leben, bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann. Dazu kommen Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt und ggf. Sorgerechtsfragen. Einvernehmliche Scheidungen sind schneller und günstiger als streitige Verfahren.
Das Wichtigste zur Scheidung
Eine Scheidung ist in Deutschland nur durch ein Familiengericht möglich. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere das Trennungsjahr. In diesem Artikel erklären wir Ihnen den Ablauf einer Scheidung Schritt für Schritt. Ausführliche Informationen zu allen familienrechtlichen Themen finden Sie auf unserer Seite zum Familienrecht.
Voraussetzung: Das Trennungsjahr nach § 1566 BGB
Grundsätzlich können Sie erst nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einreichen. Während dieser Zeit müssen Sie „von Tisch und Bett" getrennt leben. Dies kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen, wenn die Haushalte strikt getrennt sind — getrennte Schlafzimmer, getrennte Küchennutzung und kein gemeinsames soziales Leben als Ehepaar sind entscheidend.
Das Trennungsjahr beginnt mit dem Willen mindestens eines Ehegatten, die eheliche Gemeinschaft endgültig aufzugeben. Ein kurzer Versöhnungsversuch von bis zu drei Monaten unterbricht die Frist nicht (§ 1566 Abs. 2 BGB).
Ausnahmen vom Trennungsjahr
In Härtefällen kann das Trennungsjahr verkürzt werden, etwa bei:
- Häuslicher Gewalt
- Schwerer Sucht des Partners
- Anderen unzumutbaren Umständen
Das Gericht prüft diese Ausnahmen streng. Eine verkürzte Frist ohne volles Trennungsjahr ist nur in begründeten Härtefällen möglich — nicht allein deshalb, weil beide Ehegatten einvernehmlich scheiden wollen. Das reguläre Trennungsjahr von einem Jahr gilt auch bei einvernehmlicher Scheidung.
Einvernehmlich oder streitig?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung (§ 1565 Abs. 2 BGB) reicht die gemeinsame Erklärung beider Ehegatten, dass die Ehe zerrüttet ist. Oft genügt ein Anwalt für beide Seiten; der Scheidungstermin dauert häufig nur 15 bis 30 Minuten. Bei einer streitigen Scheidung muss der Antragsteller die Zerrüttung beweisen — in der Praxis durch das abgelaufene Trennungsjahr und die Darlegung, dass eine Fortsetzung der Ehe nicht zu erwarten ist.
Der Scheidungsantrag — Schritt für Schritt
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnsitz eines der Ehegatten. Hierfür benötigen Sie:
- Heiratsurkunde (Auszug aus dem Eheregister)
- Geburtsurkunden der Kinder
- Nachweis über das Trennungsdatum (z. B. Zeugenaussagen, getrennte Meldeadressen)
- Angaben zum Versorgungsausgleich (Versicherungsnummern, Renteninformationen)
- Angaben zum Zugewinnausgleich (Vermögensaufstellung)
Scheidungsfolgen: Was neben der Scheidung geregelt werden muss
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich (§§ 1587 ff. BGB) teilt die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche hälftig. Er wird im Scheidungsverfahren von Amts wegen durchgeführt — Sie müssen ihn nicht extra beantragen. Ausnahmen sind nur per notarieller Vereinbarung möglich.
Zugewinnausgleich
Bei Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand) hat der Ehegatte mit geringerem Zugewinn einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen (§ 1373 BGB). Der Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen während der Ehe. Gütertrennung oder Gütergemeinschaft schließen den Zugewinnausgleich aus.
Unterhalt
Neben der Scheidung können Ehegattenunterhalt (§ 1570 ff. BGB) und Kindesunterhalt (§ 1601 BGB) geltend gemacht werden. Der nacheheliche Unterhalt hängt von Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit und den Umständen der Ehe ab — etwa Dauer der Ehe, Kinderbetreuung und berufliche Situation.
Sorgerecht und Umgang
Bei gemeinsamen Kindern regelt das Gericht das Sorgerecht und den Umgang, sofern keine Einigung vorliegt. Seit der Reform 2013 ist das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall, wenn beide Eltern mitwirken wollen. Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt (§ 1697a BGB).
Der Scheidungstermin
Nach Einreichung des Antrags beraumt das Gericht einen Scheidungstermin an. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert dieser oft nur 15–30 Minuten. Das Gericht prüft:
- Ob die Ehe zerrüttet ist
- Regelungen zum Versorgungsausgleich
- Ggf. Sorgerecht und Unterhalt
Das Scheidungsurteil wird erst rechtskräftig, wenn die Beschwerdefrist abgelaufen ist — in der Regel einen Monat nach Zustellung (§ 63 FamFG). Erst dann ist die Ehe offiziell beendet (§ 1564 Abs. 2 BGB).
Kosten einer Scheidung
Die Scheidungskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem Einkommen und Vermögen beider Eheleute errechnet. Gerichtskosten und Anwaltsgebühren richten sich nach dem RVG und dem FamFG. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Sie Kosten sparen, indem nur ein Anwalt beauftragt wird (Anwaltszwang besteht grundsätzlich). Streitige Verfahren mit Zugewinnausgleich und Unterhaltsstreit können deutlich teurer werden.
Als grobe Orientierung: Bei einem Verfahrenswert von 50.000 € liegen die Gesamtkosten (Gericht plus ein Anwalt) oft bei 3.000 bis 5.000 €. Hinzu kommen ggf. Kosten für Gutachter, Mediation oder separate Verfahren zum Zugewinnausgleich. Beantragen Sie bei geringem Einkommen Prozesskostenhilfe beim Familiengericht.
Typischer Zeitablauf einer Scheidung
- Trennung: Beginn des Trennungsjahres — Datum dokumentieren.
- Erstberatung: Anwalt oder Beratungsstelle aufsuchen, Unterlagen sammeln.
- Antragstellung: Nach Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht.
- Scheidungstermin: Oft 2 bis 6 Monate nach Antrag, bei Einvernehmen schneller.
- Rechtskraft: In der Regel einen Monat nach Zustellung des Urteils (§ 63 FamFG); die Ehe endet mit Rechtskraft (§ 1564 Abs. 2 BGB).
- Folgeverfahren: Zugewinnausgleich oder Unterhalt können gesondert dauern.
Immobilien und gemeinsame Konten
Gehört das gemeinsame Haus oder die Eigentumswohnung beiden Ehegatten, muss im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder durch notarielle Vereinbarung geregelt werden, wer die Immobilie übernimmt und wie der andere ausgeglichen wird. Gleiches gilt für gemeinsame Bankkonten, Depots und Schulden. Klären Sie das frühzeitig — einvernehmliche Lösungen sparen Zeit und Kosten gegenüber jahrelangen Streitverfahren.
Trennungsunterhalt während des Trennungsjahres
Während des Trennungsjahres kann Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) geschuldet sein, wenn ein Ehegatte allein auf die eigenen Einkünfte angewiesen ist. Der Unterhalt hängt von Einkommen, Bedarf und den Umständen ab. Er ist unabhängig vom späteren nachehelichen Unterhalt und endet mit Rechtskraft der Scheidung — es sei denn, nachehelicher Unterhalt wird begründet.
Mediation als Alternative
Bevor es zum langwierigen Streitverfahren kommt, kann eine Mediation helfen — besonders bei Sorgerecht, Unterhalt und Vermögensaufteilung. Mediation ist freiwillig, vertraulich und oft schneller als Gerichtsverfahren. Viele Familiengerichte weisen in der ersten Anhörung auf Mediationsmöglichkeiten hin.
Wann sollten Sie handeln?
Dokumentieren Sie das Trennungsdatum von Anfang an. Klären Sie frühzeitig Vermögensfragen, Versorgungsausgleich und Unterhalt — gerade bei Immobilien, gemeinsamen Konten und Kindern. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder drohendem Streit lohnt sich eine Ersteinschätzung im Familienrecht, bevor Sie den Antrag stellen.
Klären Sie frühzeitig, ob Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich notariell geregelt werden sollen — das kann das Verfahren beschleunigen. Bei Kindern sollten Sie vor Antragstellung eine vorläufige Regelung zu Umgang und Unterhalt anstreben — das entlastet alle Beteiligten.
Fazit
Eine Scheidung ist ein rechtlich komplexer Vorgang mit vielen Fristen und Formalitäten. Je besser Sie vorbereitet sind, desto reibungsloser verläuft das Verfahren. Die Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Analyse Ihrer Situation.