Das Wichtigste zur Scheidung
Eine Scheidung ist in Deutschland nur durch ein Familiengericht möglich. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere das Trennungsjahr. In diesem Artikel erklären wir Ihnen den Ablauf einer Scheidung Schritt für Schritt.
Voraussetzung: Das Trennungsjahr
Grundsätzlich können Sie erst nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einreichen. Während dieser Zeit müssen Sie „von Tisch und Bett" getrennt leben. Dies kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen, wenn die Haushalte strikt getrennt sind.
Ausnahmen vom Trennungsjahr
In Härtefällen kann das Trennungsjahr verkürzt werden, etwa bei:
- Häuslicher Gewalt
- Schwerer Sucht des Partners
- Anderen unzumutbaren Umständen
Der Scheidungsantrag
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Hierfür benötigen Sie:
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden der Kinder
- Nachweis über das Trennungsdatum
- Angaben zum Versorgungsausgleich
Der Scheidungstermin
Nach Einreichung des Antrags beraumt das Gericht einen Scheidungstermin an. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert dieser oft nur 15-30 Minuten. Das Gericht prüft:
- Ob die Ehe zerrüttet ist
- Regelungen zum Versorgungsausgleich
- Ggf. Sorgerecht und Unterhalt
Kosten einer Scheidung
Die Scheidungskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem Einkommen und Vermögen beider Eheleute errechnet. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Sie Kosten sparen, indem nur ein Anwalt beauftragt wird.
Fazit
Eine Scheidung ist ein rechtlich komplexer Vorgang mit vielen Fristen und Formalitäten. Je besser Sie vorbereitet sind, desto reibungsloser verläuft das Verfahren. Bei Fragen zur Ihrer individuellen Situation kann Ihnen eine Ersteinschätzung helfen.