Häufige Fragen

Das wollten Sie wissen.

01 Welche Formen des Testaments gibt es?
Eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB: vollständig handschriftlich) und notarielles Testament (§ 2232 BGB: Beurkundung durch Notar). Beide sind rechtsgültig.
02 Kann ich jemanden enterben?
Ja, aber Pflichtteilsberechtigte (Kinder, Ehegatten, ggf. Eltern) haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).
03 Was ist ein Berliner Testament?
Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein; Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Partners (§ 2269 BGB). Kinder können aber bereits beim ersten Erbfall Pflichtteil verlangen.
04 Kann ich mein Testament später ändern?
Ja, jederzeit durch ein neues Testament oder Vernichtung der alten Urkunde. Achten Sie darauf, alte Fassungen eindeutig aufzuheben.
05 Wo sollte ich mein Testament aufbewahren?
Sicher und auffindbar: beim Notar (notarielles Testament), in einem Bankschließfach oder bei einer Vertrauensperson. Informieren Sie mindestens eine Person über den Aufbewahrungsort.
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