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Beispielanalyse · Anonymisiert

So sieht eine Ersteinschätzung aus.

Ein anonymisierter, realer Fall — mit der vollständigen Analyse, wie Sie sie auch erhalten würden. Kein Marketing-Mockup, kein vereinfachtes Beispiel.

AKTE ER-2026-04827 Ersteinschätzung
Gegenstand
Eigenbedarfskündigung Wohnung — Rostock
Mandant
M. K. · Hannover · 14. April 2026
Bearbeitungszeit
3 min 42 s
„Mein Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf für seine Tochter. Ich wohne seit 11 Jahren hier, habe das Mietverhältnis nie unterbrochen. Frist: 9 Monate. Was kann ich tun?"
Ergebnis · Erst Recht

Vollständige Analyse.

Eigenbedarfskündigung — formelle Voraussetzungen

§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB · § 568 BGB

Eine Eigenbedarfskündigung ist nur wirksam, wenn der Vermieter den Bedarf für sich, einen Familienangehörigen oder einen Angehörigen des Haushalts konkret darlegt. Die Tochter zählt zu den begünstigten Personen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, mit Begründung der konkreten Person und des Bedarfs. Pauschale Begründungen reichen nicht aus.

Kündigungsfrist bei langer Mietdauer

§ 573c Abs. 1 BGB

Nach 11 Jahren Mietdauer beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 9 Monate. Die vom Vermieter angegebene Frist ist also korrekt berechnet. Eine kürzere Frist wäre unwirksam.

Härtefall-Einrede prüfen

§ 574 BGB · § 574a BGB

Auch bei wirksamer Eigenbedarfskündigung können Sie der Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie oder Ihre Familie eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Faktoren: Lebensalter, Krankheit, Verwurzelung im Wohnviertel, fehlender angemessener Ersatzwohnraum. Frist: spätestens zwei Monate vor dem Beendigungstermin.

Vorgetäuschter Eigenbedarf

§ 280 Abs. 1 BGB · BGH VIII ZR 99/14

Falls sich später herausstellt, dass der Eigenbedarf nicht ernsthaft bestand (z.B. die Tochter nicht einzieht, sondern die Wohnung weitervermietet wird), haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter — inklusive Umzugskosten, höherer Miete der Ersatzwohnung und ggf. Anwaltskosten. Der BGH hat hierzu klare Leitlinien gesetzt.

Empfohlenes Vorgehen

Schritt 1: Eigenbedarfsbegründung im Detail prüfen — wer ist die Tochter, welcher Bedarf wird angegeben, ist die Bedarfsperson konkret genannt? Vorlage erstellt.

Schritt 2: Härtefall-Widerspruch vorbereiten — relevante persönliche Umstände dokumentieren (Alter, Gesundheit, soziale Bindungen). Frist: 2 Monate vor Beendigungstermin.

Schritt 3: Bei Auszug schriftlich vorbehalten, dass Sie den tatsächlichen Einzug der Tochter überprüfen werden — für mögliche Schadensersatzansprüche.

Geschätzte Kosten und Aussichten

Härtefall-Widerspruch: Aussicht hängt stark von den individuellen Umständen ab. Bei langer Mietdauer + fehlendem angemessenen Ersatzwohnraum erfahrungsgemäß moderate bis gute Erfolgsaussichten.

Anwaltskosten bei Klage: Streitwert nach Jahresmiete, ca. 800–1.500 € außergerichtlich, 2.000–4.000 € bei Klage erste Instanz (je nach Mietzins).

Anwaltliche Prüfung empfohlen — der Eigenbedarf wirft hier konkrete Verdachtsmomente auf, die ein Anwalt im Einzelnen prüfen sollte.

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