„Mein Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf für seine Tochter. Ich wohne seit 11 Jahren hier, habe das Mietverhältnis nie unterbrochen. Frist: 9 Monate. Was kann ich tun?"
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Eigenbedarfskündigung — formelle Voraussetzungen
Eine Eigenbedarfskündigung ist nur wirksam, wenn der Vermieter den Bedarf für sich, einen Familienangehörigen oder einen Angehörigen des Haushalts konkret darlegt. Die Tochter zählt zu den begünstigten Personen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, mit Begründung der konkreten Person und des Bedarfs. Pauschale Begründungen reichen nicht aus.
Kündigungsfrist bei langer Mietdauer
Nach 11 Jahren Mietdauer beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 9 Monate. Die vom Vermieter angegebene Frist ist also korrekt berechnet. Eine kürzere Frist wäre unwirksam.
Härtefall-Einrede prüfen
Auch bei wirksamer Eigenbedarfskündigung können Sie der Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie oder Ihre Familie eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Faktoren: Lebensalter, Krankheit, Verwurzelung im Wohnviertel, fehlender angemessener Ersatzwohnraum. Frist: spätestens zwei Monate vor dem Beendigungstermin.
Vorgetäuschter Eigenbedarf
Falls sich später herausstellt, dass der Eigenbedarf nicht ernsthaft bestand (z.B. die Tochter nicht einzieht, sondern die Wohnung weitervermietet wird), haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter — inklusive Umzugskosten, höherer Miete der Ersatzwohnung und ggf. Anwaltskosten. Der BGH hat hierzu klare Leitlinien gesetzt.
Empfohlenes Vorgehen
Schritt 1: Eigenbedarfsbegründung im Detail prüfen — wer ist die Tochter, welcher Bedarf wird angegeben, ist die Bedarfsperson konkret genannt? Vorlage erstellt.
Schritt 2: Härtefall-Widerspruch vorbereiten — relevante persönliche Umstände dokumentieren (Alter, Gesundheit, soziale Bindungen). Frist: 2 Monate vor Beendigungstermin.
Schritt 3: Bei Auszug schriftlich vorbehalten, dass Sie den tatsächlichen Einzug der Tochter überprüfen werden — für mögliche Schadensersatzansprüche.
Geschätzte Kosten und Aussichten
Härtefall-Widerspruch: Aussicht hängt stark von den individuellen Umständen ab. Bei langer Mietdauer + fehlendem angemessenen Ersatzwohnraum erfahrungsgemäß moderate bis gute Erfolgsaussichten.
Anwaltskosten bei Klage: Streitwert nach Jahresmiete, ca. 800–1.500 € außergerichtlich, 2.000–4.000 € bei Klage erste Instanz (je nach Mietzins).
Anwaltliche Prüfung empfohlen — der Eigenbedarf wirft hier konkrete Verdachtsmomente auf, die ein Anwalt im Einzelnen prüfen sollte.
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