Häufige Fragen Was Sie zum Erbrecht wissen wollten.
Antworten auf die wichtigsten Fragen — verständlich und ohne Juristendeutsch.
01 Muss ein Testament handschriftlich sein?
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Alternativ kann ein notarielles Testament bei einem Notar errichtet werden, das besonders rechtssicher ist und das eigenhändige Schreiben ersetzt. Ein am Computer geschriebenes Testament ist ohne notarielle Beurkundung unwirksam.
02 Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge (Kinder, Enkel), der Ehegatte und die Eltern des Verstorbenen -- allerdings nur, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch.
03 Kann ich ein Erbe ausschlagen?
Ja, Sie können ein Erbe innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausschlagen. Die Ausschlagung muss beim zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Eine Ausschlagung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist. Beachten Sie: Mit der Ausschlagung verlieren Sie auch den Pflichtteilsanspruch.
04 Was kostet ein Erbschein?
Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Nachlasswert und werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz berechnet. Bei einem Nachlass von 100.000 Euro betragen die Gerichtskosten etwa 273 Euro. Hinzu kommen Kosten für die eidesstattliche Versicherung. Ein Erbschein ist nicht immer erforderlich -- ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll kann den Erbschein oft ersetzen.
05 Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner und Kinder erben in der Regel gemeinsam. Gibt es keine Kinder, erben die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen neben dem Ehegatten. Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer dem Willen des Verstorbenen -- daher ist ein Testament empfehlenswert.
06 Wie schreibe ich ein gültiges Testament selbst?
Ein eigenhändiges Testament schreiben Sie vollständig mit der Hand -- vom ersten bis zum letzten Wort -- und unterschreiben es mit Vor- und Nachnamen. Empfehlenswert sind außerdem Ort und Datum, um bei mehreren Versionen die letztgültige erkennen zu können. Formulieren Sie klar, wer was erben soll. Ein am Computer getipptes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam. Für komplexe Vermögen oder Patchwork-Konstellationen ist ein notarielles Testament oft sicherer.
07 Was ist ein Berliner Testament?
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein, und erst nach dem Tod des zuletzt Versterbenden erben die Kinder (Schlusserben). Es schützt den überlebenden Partner, kann aber Pflichtteilsansprüche der Kinder beim ersten Erbfall auslösen und ist nach dem ersten Todesfall oft nur eingeschränkt änderbar.
08 Wie kann ich eine Person enterben?
Sie können in Ihrem Testament frei bestimmen, dass eine gesetzlich erbberechtigte Person nichts erhält. Nahe Angehörige (Kinder, Ehegatte, unter Umständen Eltern) behalten jedoch ihren Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ein vollständiger Entzug des Pflichtteils ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, etwa bei schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser.
09 Kann ich ein Testament später ändern oder widerrufen?
Ja. Ein Einzeltestament können Sie jederzeit ändern oder widerrufen -- etwa durch ein neues Testament oder durch Vernichtung der alten Urkunde. Beim gemeinschaftlichen Berliner Testament sind wechselbezügliche Verfügungen zu Lebzeiten beider Partner gemeinsam, nach dem Tod eines Partners aber meist nur noch eingeschränkt änderbar. Halten Sie Änderungen immer formgerecht fest.