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Rechtsgebiet · Erbrecht

Erbrecht: Testament, Pflichtteil und Nachlass

Das Erbrecht regelt, was nach dem Tod eines Menschen mit seinem Vermögen geschieht. Ob Sie ein Testament aufsetzen, Ihren Pflichtteil geltend machen oder einen Erbschein benötigen -- eine frühe rechtliche Orientierung hilft, Streitigkeiten zu vermeiden und Ihre Ansprüche zu sichern.

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Typische Fälle

Häufige Fragen im Erbrecht.

Diese Situationen begegnen uns besonders oft. Finden Sie Ihr Anliegen und erhalten Sie eine erste Orientierung.

Testament aufsetzen

Ein rechtsgültiges Testament muss strenge Formvorschriften erfüllen. Handschriftlich oder notariell -- wir helfen Ihnen zu verstehen, welche Form für Ihre Situation die richtige ist und welche typischen Fehler Sie vermeiden sollten.

Ratgeber lesen

Pflichtteil einfordern

Auch wenn Sie enterbt wurden, steht Ihnen als naher Angehöriger in der Regel ein Pflichtteil zu. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Erfahren Sie, wie Sie Ihren Anspruch berechnen und geltend machen können.

Ratgeber lesen

Erbschein beantragen

Der Erbschein weist Sie als rechtmäßigen Erben aus und wird oft für Bankgeschäfte oder Grundbucheinträge benötigt. Erfahren Sie, wie der Antrag funktioniert, welche Unterlagen Sie benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Ratgeber lesen

Erbstreit schlichten

Streitigkeiten unter Erben können Familien spalten und sind rechtlich komplex. Ob Erbengemeinschaft, Teilungsversteigerung oder Anfechtung eines Testaments – eine frühe Ersteinschätzung hilft, die eigene Position zu klären.

Ratgeber · Wissen

Aus dem Erbrecht-Ratgeber.

Ausführliche Artikel und Leitfäden — verständlich erklärt für Nicht-Juristen.

Häufige Fragen

Was Sie zum Erbrecht wissen wollten.

Antworten auf die wichtigsten Fragen — verständlich und ohne Juristendeutsch.

01 Muss ein Testament handschriftlich sein?
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Alternativ kann ein notarielles Testament bei einem Notar errichtet werden, das besonders rechtssicher ist und das eigenhändige Schreiben ersetzt. Ein am Computer geschriebenes Testament ist ohne notarielle Beurkundung unwirksam.
02 Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge (Kinder, Enkel), der Ehegatte und die Eltern des Verstorbenen -- allerdings nur, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch.
03 Kann ich ein Erbe ausschlagen?
Ja, Sie können ein Erbe innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausschlagen. Die Ausschlagung muss beim zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Eine Ausschlagung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist. Beachten Sie: Mit der Ausschlagung verlieren Sie auch den Pflichtteilsanspruch.
04 Was kostet ein Erbschein?
Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Nachlasswert und werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz berechnet. Bei einem Nachlass von 100.000 Euro betragen die Gerichtskosten etwa 273 Euro. Hinzu kommen Kosten für die eidesstattliche Versicherung. Ein Erbschein ist nicht immer erforderlich -- ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll kann den Erbschein oft ersetzen.
05 Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner und Kinder erben in der Regel gemeinsam. Gibt es keine Kinder, erben die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen neben dem Ehegatten. Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer dem Willen des Verstorbenen -- daher ist ein Testament empfehlenswert.

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