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Ratgeber

Wie wird eine Abfindung berechnet?

Eine gesetzlich festgeschriebene Formel für die Abfindungshöhe gibt es in Deutschland nicht. In der Praxis hat sich aber eine Faustformel etabliert, an der sich auch unser Abfindungsrechner orientiert: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € und acht Beschäftigungsjahren ergibt das eine Regelabfindung von rund 16.000 €. Diese Zahl ist ein Ausgangspunkt für die Verhandlung — nach oben wie nach unten gibt es Spielraum.

Welche Faktoren erhöhen die Abfindung?

Die tatsächliche Abfindungshöhe hängt stark von Ihrer Verhandlungsposition ab. Mehrere Faktoren verschieben die Spanne nach oben: ein höheres Lebensalter und damit schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt, eine lange Betriebszugehörigkeit, ein bestehender Sonderkündigungsschutz (etwa für Schwerbehinderte, Schwangere oder Betriebsratsmitglieder) sowie vor allem eine rechtlich angreifbare Kündigung. Je größer das Risiko für den Arbeitgeber, einen Kündigungsschutzprozess zu verlieren, desto höher fällt die Abfindung in der Regel aus.

Abfindung und Steuer: die Fünftelregelung

Abfindungen sind voll einkommensteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Um die hohe Steuerlast der einmaligen Auszahlung abzumildern, gibt es die Fünftelregelung nach § 34 EStG: Die Abfindung wird steuerlich so behandelt, als würde sie über fünf Jahre verteilt ausgezahlt. Seit 2025 wenden Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr automatisch über die Lohnabrechnung an — sie wird über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Wie viel Sie sparen, hängt von Ihrem übrigen Jahreseinkommen ab.

Aufhebungsvertrag: Vorsicht vor der Sperrzeit

Wird Ihnen statt einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung angeboten, ist Vorsicht geboten. Wer das Arbeitsverhältnis selbst mit auflöst, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld. Vermeiden lässt sich das nur mit einem wichtigen Grund — etwa einer ohnehin drohenden betriebsbedingten Kündigung. Prüfen Sie ein solches Angebot daher immer, bevor Sie unterschreiben.

Wann haben Sie Anspruch auf eine Abfindung?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich aber aus einem Sozialplan, einem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder aus § 1a KSchG ergeben, wenn der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung ausdrücklich eine Abfindung gegen Klageverzicht anbietet. In den meisten Fällen wird die Abfindung jedoch erst im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ausgehandelt — die Frist dafür beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wenn Sie unsicher sind, ob sich eine Klage lohnt, hilft Ihnen unsere Ersteinschätzung im Arbeitsrecht oder direkt eine KI-gestützte Analyse Ihres Falls.

Dieser Ratgeber gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Die genannten Werte sind Richtwerte; Ihr konkreter Fall kann davon abweichen.

Häufige Fragen

Was Sie noch wissen wollten.

01 Wie wird eine Abfindung berechnet?
Die gängige Faustformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei längerer Betriebszugehörigkeit, höherem Alter oder besonders angreifbaren Kündigungen kann die Abfindung aber deutlich höher ausfallen — teilweise bis zu einem vollen Monatsgehalt pro Jahr oder mehr.
02 Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?
In den meisten Fällen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Ausnahmen bestehen bei betriebsbedingten Kündigungen mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG, in Sozialplänen oder durch arbeitsvertragliche Regelungen. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren verhandelt.
03 Muss ich auf die Abfindung Steuern zahlen?
Ja, Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer. Allerdings können Sie von der sogenannten Fünftelregelung (§ 34 EStG) profitieren, die die Steuerlast erheblich reduzieren kann. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf Abfindungen in der Regel nicht an.
04 Wann lohnt sich eine Verhandlung über die Abfindung?
Eine Verhandlung lohnt sich besonders, wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist — etwa bei fehlerhafter Sozialauswahl, mangelhafter Anhörung des Betriebsrats oder unwirksamen Kündigungsgründen. Je stärker Ihre Position im Kündigungsschutzprozess, desto höher die Verhandlungsbasis.
05 Wie wirkt sich eine Abfindung auf die Krankenversicherung aus?
Auf die Abfindung selbst fallen in der Regel keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an, da sie kein Arbeitsentgelt für geleistete Arbeit ist. Sind Sie nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses freiwillig gesetzlich versichert, kann die Abfindung jedoch unter Umständen beitragspflichtig werden. Wer direkt Arbeitslosengeld bezieht, bleibt über die Agentur für Arbeit pflichtversichert.
06 Bekomme ich bei einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Häufig ja: Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, löst das Arbeitsverhältnis selbst mit und riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld. Eine Sperrzeit lässt sich vermeiden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt — etwa eine ohnehin drohende betriebsbedingte Kündigung mit einer Abfindung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (§ 1a KSchG). Lassen Sie den Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift prüfen.
07 Was ist die Fünftelregelung und wie viel spart sie?
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) verteilt die Abfindung steuerlich rechnerisch auf fünf Jahre, um die Progression der Einkommensteuer abzumildern. Dadurch wird die einmalige Auszahlung nicht voll mit dem Spitzensteuersatz belastet. Wie hoch die Ersparnis ausfällt, hängt von Ihrem übrigen Jahreseinkommen ab — bei einem niedrigeren Grundeinkommen im Jahr der Auszahlung ist der Effekt am größten. Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr automatisch vom Arbeitgeber angewandt, sondern über die Steuererklärung geltend gemacht.
08 Ersetzt dieser Rechner eine anwaltliche Beratung?
Nein. Der Abfindungsrechner bietet eine erste Orientierung auf Basis gängiger Berechnungsformeln. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir unsere KI-gestützte Ersteinschätzung oder die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Ihre Kündigung verdient mehr als eine Faustformel.

Unser Abfindungsrechner gibt eine erste Orientierung. Für eine fundierte Analyse Ihres Falls: KI-Ersteinschätzung ab 19 €.

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