Häufige Fragen

Das wollten Sie wissen.

01 Wann besteht ein Anspruch auf Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in wenigen Fällen, z.B. bei betriebsbedingter Kündigung mit Abfindungsangebot (§ 1a KSchG) oder per Sozialplan.
02 Wie wird die Abfindung berechnet?
Die gängige Faustformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei guter Verhandlungsposition kann auch mehr erreicht werden.
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