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Rechtsgebiet · Verkehrsrecht

Verkehrsrecht: Bußgelder, Punkte und Ihre Rechte

Das Verkehrsrecht betrifft Millionen von Autofahrern täglich. Ob Bußgeldbescheid, Punkte in Flensburg oder Verkehrsunfall -- viele Bescheide und Vorwürfe sind anfechtbar. Lassen Sie Ihren Fall schnell und unkompliziert prüfen und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben.

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Typische Fälle

Häufige Fragen im Verkehrsrecht.

Diese Situationen begegnen uns besonders oft. Finden Sie Ihr Anliegen und erhalten Sie eine erste Orientierung.

Bußgeldbescheid anfechten

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt. Messfehler, falsche Zuordnung oder Verfahrensfehler können einen Einspruch begründen. Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen nach Zustellung. Prüfen Sie schnell, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt.

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Punkte in Flensburg

Ab 8 Punkten im Fahreignungsregister droht der Führerscheinentzug. Informieren Sie sich, wann Punkte verfallen, ob ein Punkteabbauseminar hilft und welche Möglichkeiten Sie bei drohendem Fahrverbot haben.

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Verkehrsunfall und Schadensregulierung

Nach einem Unfall ist die korrekte Dokumentation und Schadensregulierung entscheidend. Wer trägt die Schuld, welche Ansprüche haben Sie und wie verhalten Sie sich gegenüber der Versicherung? Eine frühe Einschätzung spart Zeit und Geld.

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Fahrerflucht -- was nun?

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Auch ein vermeintlich kleiner Parkrempler kann schwerwiegende Folgen haben. Lassen Sie Ihre Situation schnell einschätzen.

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Geblitzt worden?

Geschwindigkeitsmessungen können fehlerhaft sein. Messmethode, Eichung des Geräts und korrekte Beschilderung sind nur einige Prüfpunkte. Erfahren Sie, ob ein Einspruch gegen den Blitzer in Ihrem Fall aussichtsreich ist.

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Ratgeber · Wissen

Aus dem Verkehrsrecht-Ratgeber.

Ausführliche Artikel und Leitfäden — verständlich erklärt für Nicht-Juristen.

Verkehrsrecht · 28. Nov. 2024 7 min

Verkehrsunfall: So sichern Sie Ihre Rechte richtig

Was müssen Sie nach einem Unfall tun? Erst Recht zeigt alle wichtigen Schritte zur Unfallaufnahme, Beweissicherung und Schadensregulierung gegenüber der Versicherung.

Häufige Fragen

Was Sie zum Verkehrsrecht wissen wollten.

Antworten auf die wichtigsten Fragen — verständlich und ohne Juristendeutsch.

01 Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein?
Der Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich bei der zuständigen Behörde eingehen. Eine Begründung ist zunächst nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen. Nach dem Einspruch prüft die Behörde den Fall erneut. Wird der Einspruch abgelehnt, kann das Amtsgericht angerufen werden.
02 Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Die Tilgungsfristen richten sich nach der Schwere des Verstoßes: Ordnungswidrigkeiten ohne Fahrverbot verfallen nach 2,5 Jahren, mit Fahrverbot nach 5 Jahren, Straftaten nach 10 Jahren. Seit der Reform 2014 werden Punkte nicht mehr gegenseitig gelöscht -- jeder Punkt hat seine eigene Tilgungsfrist.
03 Was passiert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Die Sanktionen richten sich nach der Höhe der Überschreitung. Innerorts drohen ab 21 km/h zu viel bereits ein Bußgeld von 115 Euro und 1 Punkt. Ab 31 km/h zu viel kommt ein Fahrverbot hinzu. Bei wiederholten Verstößen innerhalb eines Jahres kann das Fahrverbot auch schon früher verhängt werden.
04 Was muss ich nach einem Verkehrsunfall tun?
Sichern Sie zunächst die Unfallstelle und leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe. Dokumentieren Sie den Unfall mit Fotos und tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner aus. Rufen Sie bei Personenschäden oder größeren Sachschäden die Polizei. Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer Versicherung und geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
05 Droht mir bei Fahrerflucht der Führerscheinentzug?
Ja, bei einem bedeutenden Schaden (ab ca. 1.500 Euro) kann neben einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Selbst bei geringeren Schäden werden in der Regel 2-3 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Eine nachträgliche Selbstanzeige innerhalb von 24 Stunden kann strafmildernd wirken.

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