Verkehrsrecht

Verkehrsrecht: Bussgelder, Punkte und Ihre Rechte

Das Verkehrsrecht betrifft Millionen von Autofahrern taeglich. Ob Bussgeldbescheid, Punkte in Flensburg oder Verkehrsunfall -- viele Bescheide und Vorwuerfe sind anfechtbar. Lassen Sie Ihren Fall schnell und unkompliziert pruefen und erfahren Sie, welche Moeglichkeiten Sie haben.

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Typische Faelle

Haeufige Fragen im Verkehrsrecht

Diese Situationen begegnen uns besonders oft. Finden Sie Ihr Anliegen und erhalten Sie eine erste Orientierung.

Bussgeldbescheid anfechten

Nicht jeder Bussgeldbescheid ist korrekt. Messfehler, falsche Zuordnung oder Verfahrensfehler koennen einen Einspruch begruenden. Die Einspruchsfrist betraegt nur 2 Wochen nach Zustellung. Pruefen Sie schnell, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt.

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Punkte in Flensburg

Ab 8 Punkten im Fahreignungsregister droht der Fuehrerscheinentzug. Informieren Sie sich, wann Punkte verfallen, ob ein Punkteabbauseminar hilft und welche Moeglichkeiten Sie bei drohendem Fahrverbot haben.

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Verkehrsunfall und Schadensregulierung

Nach einem Unfall ist die korrekte Dokumentation und Schadensregulierung entscheidend. Wer traegt die Schuld, welche Ansprueche haben Sie und wie verhalten Sie sich gegenueber der Versicherung? Eine fruehe Einschaetzung spart Zeit und Geld.

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Fahrerflucht -- was nun?

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Auch ein vermeintlich kleiner Parkrempler kann schwerwiegende Folgen haben. Lassen Sie Ihre Situation schnell einschaetzen.

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Geblitzt worden?

Geschwindigkeitsmessungen koennen fehlerhaft sein. Messmethode, Eichung des Geraets und korrekte Beschilderung sind nur einige Pruefpunkte. Erfahren Sie, ob ein Einspruch gegen den Blitzer in Ihrem Fall aussichtsreich ist.

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FAQ

Haeufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen -- verstaendlich und ohne Juristendeutsch.

Der Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich bei der zustaendigen Behoerde eingehen. Eine Begruendung ist zunaechst nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen. Nach dem Einspruch prueft die Behoerde den Fall erneut. Wird der Einspruch abgelehnt, kann das Amtsgericht angerufen werden.

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