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Rechtsgebiet · Familienrecht

Familienrecht: Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

Familienrechtliche Angelegenheiten sind emotional belastend und rechtlich komplex. Ob Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht -- eine frühe rechtliche Orientierung hilft Ihnen, informierte Entscheidungen zu treffen und Ihre Rechte zu wahren.

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Typische Fälle

Häufige Fragen im Familienrecht.

Diese Situationen begegnen uns besonders oft. Finden Sie Ihr Anliegen und erhalten Sie eine erste Orientierung.

Scheidung einreichen

Eine Scheidung erfordert in der Regel ein Trennungsjahr und wird vor dem Familiengericht verhandelt. Kosten, Ablauf und Ihre Rechte bei der Vermögens- und Unterhaltsregelung sind zentrale Fragen, die früh geklärt werden sollten.

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Unterhalt berechnen

Kindesunterhalt wird anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Beim Ehegattenunterhalt spielen Einkommen, Ehedauer und Lebenssituation eine Rolle. Lassen Sie prüfen, ob die geforderte oder gezahlte Höhe angemessen ist.

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Sorgerecht klären

Nach einer Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen. In Ausnahmefällen kann das alleinige Sorgerecht beantragt werden. Erfahren Sie, welche Regelungen für Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht gelten.

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Zugewinnausgleich bei Scheidung

Der Zugewinnausgleich regelt die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens. Immobilien, Sparvermögen und sogar Rentenanwartschaften können relevant sein. Eine frühe Berechnung schafft Klarheit.

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Ratgeber · Wissen

Aus dem Familienrecht-Ratgeber.

Ausführliche Artikel und Leitfäden — verständlich erklärt für Nicht-Juristen.

Häufige Fragen

Was Sie zum Familienrecht wissen wollten.

Antworten auf die wichtigsten Fragen — verständlich und ohne Juristendeutsch.

01 Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Ein einvernehmliches Scheidungsverfahren dauert in der Regel 4 bis 6 Monate nach Ablauf des Trennungsjahres. Bei strittigen Scheidungen mit Auseinandersetzungen über Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinn kann sich das Verfahren auf 1 bis 3 Jahre erstrecken. Der Versorgungsausgleich erfordert zusätzlich Auskünfte der Rentenversicherungsträger.
02 Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig aktualisiert wird. Das Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt derzeit 1.370 Euro für Erwerbstätige.
03 Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?
Das alleinige Sorgerecht kann beantragt werden, wenn das Kindeswohl durch das gemeinsame Sorgerecht gefährdet ist. Gründe können schwere Vernachlässigung, Missbrauch oder eine völlig fehlende Kooperationsfähigkeit des anderen Elternteils sein. Das Familiengericht entscheidet stets nach dem Maßstab des Kindeswohls.
04 Was ist der Zugewinnausgleich?
Beim Zugewinnausgleich wird der Vermögenszuwachs beider Ehepartner während der Ehe verglichen. Wer einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen ausgleichen. Erbschaften und Schenkungen werden in der Regel dem Anfangsvermögen zugerechnet und bleiben beim Ausgleich außen vor.
05 Habe ich Anspruch auf Ehegattenunterhalt?
Ehegattenunterhalt kann während der Trennungszeit (Trennungsunterhalt) und nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) beansprucht werden. Voraussetzung ist ein Einkommensunterschied und ein Unterhaltsgrund, etwa die Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter, Krankheit oder Ausbildung. Der Grundsatz der Eigenverantwortung wird nach der Scheidung stärker betont.

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