Ein Kratzer am Mietwagen oder sogar ein richtiger Unfall – das kann jedem passieren. Doch wie verhält man sich richtig, und wer kommt für die Kosten auf? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen.
Richtiges Verhalten am Unfallort
1. Unfallstelle sichern
- Warnblinkanlage einschalten
- Warndreieck aufstellen (50–100 m Entfernung)
- Bei Verletzten: Erste Hilfe leisten und Notruf (112) wählen
2. Unfall dokumentieren
- Fotos von allen Schäden und der Unfallsituation
- Zeugen notieren (Name, Adresse, Telefon)
- Unfallbericht mit dem Unfallgegner ausfüllen
- Polizei rufen bei größeren Schäden oder Unklarheiten über die Schuldfrage
3. Vermieter informieren
Melden Sie den Unfall unverzüglich bei der Mietwagenfirma. Die Telefonnummer finden Sie in den Mietunterlagen oder auf dem Fahrzeugschein.
Wichtig: Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass Versicherungsleistungen gekürzt werden oder ganz entfallen.
Welche Versicherungen greifen?
Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und immer im Mietpreis enthalten. Sie deckt:
- Personenschäden bei Dritten
- Sachschäden an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen
- Vermögensschäden Dritter
Nicht abgedeckt: Schäden am gemieteten Fahrzeug selbst.
Vollkaskoversicherung (CDW)
Die Collision Damage Waiver deckt Schäden am Mietfahrzeug ab. Typische Varianten:
- Basis-Vollkasko: Selbstbeteiligung 500–1.500 €, oft im Mietpreis enthalten
- Vollkasko ohne SB: Aufpreis, dafür keine Selbstbeteiligung
Typische Ausschlüsse:
- Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden
- Schäden an Glas und Dach
- Schäden durch Alkohol oder Drogen
- Vorsätzliche Beschädigung
Zusatzversicherungen
- Glasversicherung: Deckt Scheibenschäden ab
- Reifenversicherung: Deckt Reifenschäden ab
- Unterbodenversicherung: Deckt Schäden am Unterboden ab
- Personenunfallversicherung: Zusätzlicher Schutz für Insassen
Wer zahlt bei einem Unfall?
Sie sind schuld am Unfall
- Schäden am Mietwagen: Sie zahlen die Selbstbeteiligung (falls vereinbart).
- Schäden beim Unfallgegner: Die Haftpflicht des Mietwagens übernimmt.
Der andere ist schuld
- Schäden am Mietwagen: Die Haftpflicht des Unfallgegners zahlt.
- Sie müssen in Vorleistung: Oft verlangt der Vermieter erst die Selbstbeteiligung von Ihnen.
Tipp: Holen Sie sich die Selbstbeteiligung vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung zurück.
Schuldfrage unklar
Bei unklarer Schuldfrage wird oft eine Quotenteilung vorgenommen (z.B. 50:50). Sie zahlen dann anteilig.
Typische Kostenfallen
1. Wertminderung
Auch nach einer Reparatur kann ein Fahrzeug weniger wert sein. Manche Vermieter verlangen dafür Ersatz.
2. Ausfallkosten
Während der Reparatur kann der Vermieter den Mietwagen nicht vermieten. Diese Nutzungsausfallkosten können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
3. Gutachterkosten
Bei größeren Schäden wird ein Gutachter hinzugezogen – die Kosten können auf Sie zukommen.
4. Verwaltungspauschale
Viele Vermieter berechnen eine Bearbeitungsgebühr von 25–50 €.
Tipps zur Schadensvermeidung
- Vor der Übernahme: Mietwagen auf bestehende Schäden prüfen und dokumentieren
- Protokoll: Alle vorhandenen Schäden im Übergabeprotokoll festhalten
- Fotos: Bei Übernahme und Rückgabe Fotos machen
- Versicherungsschutz: Überlegen Sie, ob sich die Zusatzversicherung lohnt
Ihre Rechte als Mieter
- Recht auf Einsicht: Sie können die Reparaturrechnung einsehen
- Kein Blankoscheck: Unterschreiben Sie keine pauschalen Anerkenntnisse
- Widerspruchsrecht: Sie können Forderungen prüfen lassen
Fazit
Ein Unfall mit dem Mietwagen ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Verhalten Sie sich richtig am Unfallort, melden Sie den Schaden sofort und prüfen Sie die Forderungen des Vermieters sorgfältig.