Das Fahreignungsregister in Flensburg
Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße, die mit Punkten geahndet werden. Seit der Reform des Punktesystems im Mai 2014 gilt ein vereinfachtes System mit maximal 8 Punkten. Bei Erreichen von 8 Punkten wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie das System funktioniert und wie Sie Punkte abbauen können.
Das Punktesystem: 1 bis 3 Punkte
Je nach Schwere des Verstoßes werden unterschiedlich viele Punkte eingetragen (§ 4 StVG):
- 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen (z.B. Handyverstoß, geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen ab einem bestimmten Wert)
- 2 Punkte: Grobe Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Fahrverbot einhergehen (z.B. Rotlichtverstoß über 1 Sekunde, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung)
- 3 Punkte: Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr (z.B. Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht mit Personenschaden)
Tilgungsfristen: Wann verfallen Punkte?
Punkte werden nach Ablauf bestimmter Fristen automatisch aus dem Register getilgt. Seit der Reform 2014 gelten feste Tilgungsfristen, die unabhängig voneinander laufen (§ 29 StVG):
- 1-Punkt-Einträge: Tilgung nach 2,5 Jahren (plus 1 Jahr Überliegefrist)
- 2-Punkte-Einträge: Tilgung nach 5 Jahren (plus 1 Jahr Überliegefrist)
- 3-Punkte-Einträge: Tilgung nach 10 Jahren (plus 1 Jahr Überliegefrist)
Die Tilgungsfristen beginnen mit der Rechtskraft der Entscheidung. Während der Überliegefrist ist der Eintrag noch gespeichert, wird aber bei der Berechnung des Punktestands nicht mehr berücksichtigt.
Die Stufen des Maßnahmenkatalogs
Das Fahreignungs-Bewertungssystem sieht drei Stufen vor:
Stufe 1: Ermahnung (4-5 Punkte)
Bei Erreichen von 4 oder 5 Punkten erhalten Sie eine schriftliche Ermahnung durch die Fahrerlaubnisbehörde. In diesem Schreiben werden Sie auf die Möglichkeit hingewiesen, durch ein Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen.
Stufe 2: Verwarnung (6-7 Punkte)
Bei 6 oder 7 Punkten erfolgt eine Verwarnung. Auch hier wird auf das Fahreignungsseminar hingewiesen, allerdings ist ein Punkteabbau in dieser Stufe nicht mehr möglich. Die Verwarnung dient als letzte Warnung vor dem Führerscheinentzug.
Stufe 3: Entziehung der Fahrerlaubnis (8 Punkte)
Bei 8 oder mehr Punkten wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen (§ 4 Abs. 5 StVG). Sie dürfen dann mindestens 6 Monate kein Kraftfahrzeug führen. Danach müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen, was in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verbunden ist.
Punkteabbau durch Fahreignungsseminar
Haben Sie maximal 5 Punkte (Stufe 1), können Sie durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen. Das Seminar besteht aus zwei Teilen:
- Verkehrspädagogischer Teil: Zwei Sitzungen zu je 90 Minuten bei einem Fahrlehrer
- Verkehrspsychologischer Teil: Zwei Sitzungen zu je 75 Minuten bei einem Verkehrspsychologen
Das Seminar kostet zwischen 400 und 700 Euro. Sie können den Punkteabbau nur einmal in 5 Jahren nutzen. Ab Stufe 2 (6 Punkte) ist kein Punkteabbau mehr möglich.
Punktestand abfragen
Sie können Ihren aktuellen Punktestand kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg abfragen. Dies ist auf mehreren Wegen möglich:
- Online: Über das Portal des KBA mit neuem Personalausweis und Kartenlesegerät oder der AusweisApp
- Schriftlich: Formloser Antrag an das KBA mit Kopie des Personalausweises
- Persönlich: Direkt beim KBA in Flensburg mit gültigem Ausweis
Checkliste: Punkte in Flensburg
- Punktestand abfragen: Kostenlos beim KBA möglich -- online, schriftlich oder persönlich
- Tilgungsfristen kennen: 2,5 / 5 / 10 Jahre je nach Schwere des Verstoßes
- Fahreignungsseminar: Nur bei maximal 5 Punkten möglich, baut 1 Punkt ab
- Bußgeldbescheide prüfen: Einspruch kann Punkte verhindern
- Frühzeitig handeln: Ab 4 Punkten aktiv werden, um Führerscheinentzug zu vermeiden
- MPU vermeiden: Bei drohender Entziehung frühzeitig rechtliche Beratung suchen