Häufige Fragen

Das wollten Sie wissen.

01 Muss ich die Abmahnung unterschreiben?
Unterschreiben Sie nur den Empfang, niemals den Inhalt. Vermerken Sie schriftlich: "Empfang bestätigt. Inhalt wird geprüft." So erkennen Sie den Vorwurf nicht an.
02 Welche Frist habe ich zur Reaktion auf eine Abmahnung?
Es gibt keine gesetzliche Frist. Reagieren Sie aber innerhalb weniger Wochen, sonst kann Schweigen im Kündigungsschutzprozess gegen Sie ausgelegt werden.
03 Kann ich die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte verlangen?
Ja – wenn die Abmahnung inhaltlich unzutreffend oder formal unwirksam ist. Der Anspruch folgt aus dem Persönlichkeitsrecht und kann notfalls vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.
04 Führt jede Abmahnung automatisch zur Kündigung?
Nein. Eine Abmahnung ist die letzte Warnung vor einer möglichen verhaltensbedingten Kündigung. Wiederholt sich das beanstandete Verhalten nicht, bleibt es meist bei der Abmahnung.
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