Häufige Fragen

Das wollten Sie wissen.

01 Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Abkömmlinge (Kinder, Enkel), Ehegatten und — wenn keine Kinder vorhanden — Eltern des Erblassers (§ 2303 BGB). Geschwister und Stiefkinder sind nicht pflichtteilsberechtigt.
02 Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Er beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bei einem Nachlass von 400.000 € und einem gesetzlichen Erbteil von 1/4 ergibt sich ein Pflichtteil von 50.000 €.
03 Werden Schenkungen berücksichtigt?
Ja, Schenkungen der letzten 10 Jahre werden dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet (§ 2325 BGB) — mit abnehmendem Prozentsatz je älter die Schenkung ist.
04 Kann der Pflichtteil entzogen werden?
Nur in schweren Ausnahmefällen wie versuchtem Mord am Erblasser (§ 2333 BGB). Die Entziehung muss im Testament ausdrücklich mit Grund angeordnet werden.
05 Wie lange habe ich Zeit, den Pflichtteil geltend zu machen?
Der Anspruch verjährt in 3 Jahren ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung (§§ 195, 199 BGB). Absolute Höchstfrist: 30 Jahre.
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