Häufige Fragen

Das wollten Sie wissen.

01 Ist eine Patientenverfügung ohne Notar gültig?
Ja. Eine Patientenverfügung ist auch ohne Notar wirksam, solange sie schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben ist. Notarielle Beurkundung ist nicht vorgeschrieben, kann aber Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit vorbeugen.
02 Reichen pauschale Formulierungen wie "keine lebensverlängernden Maßnahmen"?
Nein. Der Bundesgerichtshof verlangt konkrete Festlegungen zu Behandlungssituation und einzelnen Maßnahmen. Pauschale Wendungen sind für Ärzte und Betreuer nicht verbindlich.
03 Muss ich die Patientenverfügung regelmäßig erneuern?
Nein, sie wird nicht automatisch ungültig. Empfehlenswert ist jedoch eine Überprüfung alle ein bis zwei Jahre, bestätigt durch eine kurze handschriftliche Bekräftigung mit Datum und Unterschrift.
04 Wie unterscheidet sich die Patientenverfügung von der Vorsorgevollmacht?
Die Patientenverfügung bestimmt, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Die Vorsorgevollmacht legt fest, wer in Ihrem Namen Entscheidungen trifft. Idealerweise ergänzen sich beide Dokumente.
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