Erbrecht

Erbschein beantragen

Wann ein Erbschein benötigt wird, wie Sie ihn beantragen, was er kostet und welche Alternativen es gibt.

Erst Recht Redaktion
8 min Lesezeit
Titelbild zum Artikel: Erbschein beantragen

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das die Erben und den Umfang ihres Erbrechts ausweist (§ 2353 BGB). Er dient als Nachweis gegenüber Banken, Versicherungen und dem Grundbuchamt und begründet eine Vermutung der Richtigkeit.

Wann wird ein Erbschein benötigt?

  • Bankkonten: Freigabe von Konten des Verstorbenen
  • Grundbuchberichtigung: Umschreibung von Immobilien
  • Versicherungen: Auszahlung von Lebensversicherungen
  • Handelsregister: Bei Firmenanteilen
  • Kfz-Ummeldung: Umschreibung eines Fahrzeugs

Wann ist kein Erbschein nötig?

Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll ist ein Erbschein oft entbehrlich. Auch eine transmortale Kontovollmacht kann ihn ersetzen.

Antragstellung beim Nachlassgericht

Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt (§ 352 FamFG) -- zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Der Antrag kann persönlich beim Gericht oder über einen Notar gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunde (falls Ehegatte erbt)
  • Vorhandene Testamente oder Erbverträge
  • Sterbeurkunden vorverstorbener Erben
  • Eidesstattliche Versicherung

Das Erbscheinverfahren

Das Gericht prüft die Erbberechtigung: Anhörung der Beteiligten, Prüfung der Unterlagen, Erteilung oder Ablehnung. Bearbeitungsdauer: Ca. 4-8 Wochen, bei Streit mehrere Monate.

Kosten des Erbscheins (GNotKG)

  • Nachlasswert 10.000 Euro: ca. 150 Euro
  • Nachlasswert 50.000 Euro: ca. 330 Euro
  • Nachlasswert 100.000 Euro: ca. 546 Euro
  • Nachlasswert 250.000 Euro: ca. 1.070 Euro
  • Nachlasswert 500.000 Euro: ca. 1.870 Euro

Bei Antragstellung über einen Notar kommen Notargebühren hinzu. Die Kosten werden aus dem Nachlass beglichen.

Alternativen zum Erbschein

  • Notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll: Wird von den meisten Banken und dem Grundbuchamt akzeptiert. Grundbuchberichtigung ist innerhalb von 2 Jahren kostenlos (§ 60 GNotKG).
  • Europäisches Nachlasszeugnis: Bei grenzüberschreitenden Erbfällen in der EU.
  • Kontovollmacht: Transmortale Vollmacht für Bankkonten.

Erbschein einziehen lassen

Ein unrichtiger Erbschein kann vom Nachlassgericht eingezogen werden (§ 2361 BGB), z.B. wenn nachträglich ein Testament gefunden wird. Gutgläubige Dritte werden geschützt.

Checkliste: Erbschein beantragen

  • Prüfen, ob ein Erbschein nötig ist: Bei notariellem Testament oft entbehrlich
  • Unterlagen zusammenstellen: Sterbeurkunde, Ausweis, Familienurkunden
  • Zuständiges Nachlassgericht ermitteln: Amtsgericht am letzten Wohnsitz
  • Antrag stellen: Persönlich beim Gericht oder über Notar
  • Kosten einplanen: Richtet sich nach dem Nachlasswert
  • Bearbeitungszeit einplanen: Ca. 4-8 Wochen, bei Streit länger
  • Alternativen prüfen: Notarielles Testament oder Kontovollmacht

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt. Die Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt, eine Haftung für die Richtigkeit wird jedoch nicht übernommen.

Recht der Woche

Erhalten Sie jede Woche einen verständlichen Rechtstipp direkt in Ihr Postfach.

Kein Spam. Jederzeit abmelden. DSGVO-konform.

Persönliche Einschätzung

Betrifft Sie dieses Thema persönlich?

Erhalten Sie eine individuelle KI-Ersteinschätzung zu Ihrer rechtlichen Situation – schnell, verständlich und zum fairen Preis.

Ab 9,99€ · Analyse in 5-10 Minuten · Keine versteckten Kosten