Was ist ein Erbschein?
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das die Erben und den Umfang ihres Erbrechts ausweist (§ 2353 BGB). Er dient als Nachweis gegenüber Banken, Versicherungen und dem Grundbuchamt und begründet eine Vermutung der Richtigkeit.
Wann wird ein Erbschein benötigt?
- Bankkonten: Freigabe von Konten des Verstorbenen
- Grundbuchberichtigung: Umschreibung von Immobilien
- Versicherungen: Auszahlung von Lebensversicherungen
- Handelsregister: Bei Firmenanteilen
- Kfz-Ummeldung: Umschreibung eines Fahrzeugs
Wann ist kein Erbschein nötig?
Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll ist ein Erbschein oft entbehrlich. Auch eine transmortale Kontovollmacht kann ihn ersetzen.
Antragstellung beim Nachlassgericht
Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt (§ 352 FamFG) -- zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Der Antrag kann persönlich beim Gericht oder über einen Notar gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde des Erblassers
- Personalausweis oder Reisepass
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunden
- Heiratsurkunde (falls Ehegatte erbt)
- Vorhandene Testamente oder Erbverträge
- Sterbeurkunden vorverstorbener Erben
- Eidesstattliche Versicherung
Das Erbscheinverfahren
Das Gericht prüft die Erbberechtigung: Anhörung der Beteiligten, Prüfung der Unterlagen, Erteilung oder Ablehnung. Bearbeitungsdauer: Ca. 4-8 Wochen, bei Streit mehrere Monate.
Kosten des Erbscheins (GNotKG)
- Nachlasswert 10.000 Euro: ca. 150 Euro
- Nachlasswert 50.000 Euro: ca. 330 Euro
- Nachlasswert 100.000 Euro: ca. 546 Euro
- Nachlasswert 250.000 Euro: ca. 1.070 Euro
- Nachlasswert 500.000 Euro: ca. 1.870 Euro
Bei Antragstellung über einen Notar kommen Notargebühren hinzu. Die Kosten werden aus dem Nachlass beglichen.
Alternativen zum Erbschein
- Notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll: Wird von den meisten Banken und dem Grundbuchamt akzeptiert. Grundbuchberichtigung ist innerhalb von 2 Jahren kostenlos (§ 60 GNotKG).
- Europäisches Nachlasszeugnis: Bei grenzüberschreitenden Erbfällen in der EU.
- Kontovollmacht: Transmortale Vollmacht für Bankkonten.
Erbschein einziehen lassen
Ein unrichtiger Erbschein kann vom Nachlassgericht eingezogen werden (§ 2361 BGB), z.B. wenn nachträglich ein Testament gefunden wird. Gutgläubige Dritte werden geschützt.
Checkliste: Erbschein beantragen
- Prüfen, ob ein Erbschein nötig ist: Bei notariellem Testament oft entbehrlich
- Unterlagen zusammenstellen: Sterbeurkunde, Ausweis, Familienurkunden
- Zuständiges Nachlassgericht ermitteln: Amtsgericht am letzten Wohnsitz
- Antrag stellen: Persönlich beim Gericht oder über Notar
- Kosten einplanen: Richtet sich nach dem Nachlasswert
- Bearbeitungszeit einplanen: Ca. 4-8 Wochen, bei Streit länger
- Alternativen prüfen: Notarielles Testament oder Kontovollmacht