Häufige Fragen

Das wollten Sie wissen.

01 Muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen?
Ja, grundsätzlich nach § 612 BGB — es sei denn, Überstunden sind vertraglich wirksam abgegolten (mit konkreter Obergrenze) oder durch Freizeitausgleich vereinbart.
02 Wie lange darf ich täglich arbeiten?
Maximal 8 Stunden werktäglich, vorübergehend bis 10 Stunden, wenn der Ausgleich innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen erfolgt (§ 3 ArbZG).
03 Wann verjähren Überstundenansprüche?
Nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Viele Tarifverträge sehen kürzere Ausschlussfristen von 3–6 Monaten vor — prüfen Sie Ihren Vertrag.
04 Wer muss Überstunden beweisen?
Der Arbeitnehmer muss darlegen, dass Überstunden geleistet und angeordnet oder geduldet wurden. Eigene Dokumentation ist deshalb entscheidend.
05 Kann ich Überstunden ablehnen?
Ja, wenn keine vertragliche Grundlage besteht und kein Notfall vorliegt. Schwangere, Jugendliche und Schwerbehinderte haben zusätzlichen gesetzlichen Schutz.
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