Initiative BR Gründung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin kurz vor Ende meiner Probezeit und würde gern mit Kollegen einen BR gründen wollen. Greift in der Vorbereitungszeit das Sonderkündigungsschutzgesetz obwohl ich in der Probezeit bin? Oder bin ich trotzdem unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündbar? Danke und viele Grüße ...
Was die Rechtslage dazu sagt
Eine erste Orientierung — basierend auf deutschem Recht. Keine individuelle Rechtsberatung im Sinne des RDG.
Die Gründung eines Betriebsrates ist grundsätzlich auch während der Probezeit möglich. Der Gesetzgeber sieht für Initiatoren einer Betriebsratswahl einen besonderen Kündigungsschutz vor, um sie vor Benachteiligungen aufgrund ihres Engagements zu schützen. Dieser Schutz ist maßgeblich in Paragraph 15 des Kündigungsschutzgesetzes verankert.
Gemäß Paragraph 15 Absatz 3a Kündigungsschutzgesetz genießen die ersten drei in der Einladung genannten Personen, die zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung einladen, einen besonderen Schutz. Dieser beginnt bereits mit der Vorbereitung der Wahl, sofern die Absicht zur Gründung öffentlich gemacht wurde oder eine öffentlich beglaubigte Erklärung über die Absicht zur Errichtung eines Wahlvorstands vorliegt. Der Schutz bewirkt, dass eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber unzulässig ist.
Obwohl der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz erst nach einer sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit greift, entfaltet der Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsinitiatoren seine Wirkung unabhängig von der Wartezeit. Dennoch ist zu beachten, dass eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund weiterhin möglich bleibt. Zudem muss die Einleitung der Wahl formal korrekt erfolgen, damit der Schutz rechtssicher wirksam wird.
Da die rechtlichen Anforderungen an die Einleitung einer Betriebsratswahl sowie die Dokumentation der Vorbereitungsschritte komplex sind, empfiehlt sich eine genaue Prüfung des Einzelfalls.
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