Kontaktaufnahme ehemalige Arbeitgeber im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung SÜ2 ?
Guten Tag, ich muss demnächst eine erweitererte Sicherheitsüberprüfung der Stufe SÜ2 durchführen lassen. Diesbezüglich stellen sich mir ein paar Fragen, die mir die üblichen Chatbots/KI immer nur widersprüchlich beantwortet haben: 1.) Darf das Bundesamt für Verfassungsschutz zb. meinen ehemaligen Arbeitgeber, bei dem ich von 2014 bis Anfang 2017 als Minijobber gearbeitet habe, direkt a ...
Was die Rechtslage dazu sagt
Eine erste Orientierung — basierend auf deutschem Recht. Keine individuelle Rechtsberatung im Sinne des RDG.
Die Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung der Stufe zwei richtet sich nach den Bestimmungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes. Im Rahmen dieses Verfahrens ist die prüfende Stelle berechtigt, Informationen zur Identität und Integrität der betroffenen Person einzuholen. Dies dient der Feststellung etwaiger Sicherheitsrisiken, die einer Beschäftigung in sicherheitsempfindlichen Bereichen entgegenstehen könnten.
Gemäß Paragraph 12 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes umfasst die Überprüfung unter anderem die Befragung von Referenzpersonen und Arbeitgebern. Grundsätzlich konzentriert sich die Ermittlungstätigkeit auf einen Zeitraum von fünf Jahren vor der Einleitung des Verfahrens. Dennoch steht es der zuständigen Behörde im Ermessen, auch weiter zurückliegende Beschäftigungsverhältnisse zu prüfen, sofern dies für die Gesamtbeurteilung der Zuverlässigkeit erforderlich erscheint.
Ein Beschäftigungsverhältnis, das bereits im Jahr 2017 endete, liegt deutlich außerhalb des üblichen Fünfjahreszeitraums. Eine direkte Kontaktaufnahme mit einem ehemaligen Arbeitgeber aus dieser Zeit ist daher in der Praxis weniger wahrscheinlich, rechtlich jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen. Die Behörde entscheidet hierbei stets nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Relevanz der zu gewinnenden Erkenntnisse für die Sicherheit.
Ihre Akte. Ihr Fall. 19 €.
Ihre Situation ist anders. Lassen Sie sie für Ihre erste Akte für 19 € (statt 39 €) prüfen — vollständige KI-Analyse mit Strategie, Vorlagen und Kostenschätzung. 14-Tage-Qualitätsgarantie.
Eigene Akte anlegen — 19 €