Meine Mitarbeiterin hat gestern eine Antrag auf Mutterschutzgeld beim Arbeitgeber beantragt sie antworten das ist das richtig?
Also die Mitarbeiterin sagte das sie laut gesetz einen Zuschuss vom Arbeitgeber nach der Geburt des Kindes bekommen kannmein Arbeitgeber erzielt im Jahr rund 180mio € Umsatz bei knapp 140 Filialensie hatte die Zentrale angerufen und denen das mitgeteilt die Frau am Telefon sagte das es denen nicht interessiert und sie zahlen ihr Nix sie hätte für sowas nicht anzurufen die legten dann direkt auf und haben ihre Telefonnummer anschließend blockiert wer hatte Recht und hat die Zentrale richtig reagiert ?
Was die Rechtslage dazu sagt
Eine erste Orientierung — basierend auf deutschem Recht. Keine individuelle Rechtsberatung im Sinne des RDG.
Gemäß § 20 des Mutterschutzgesetzes haben Arbeitnehmerinnen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung einen rechtlichen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Dieser Anspruch besteht zwingend, sofern das durchschnittliche kalendertägliche Nettoentgelt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist den Betrag von 13 Euro übersteigt.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Differenz zwischen den 13 Euro, welche die Krankenkasse pro Kalendertag leistet, und dem tatsächlichen durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt zu zahlen. Eine pauschale Ablehnung dieser Zahlung oder die Verweigerung der Kommunikation durch den Arbeitgeber ist rechtlich unzulässig. Die wirtschaftliche Größe des Unternehmens spielt für die grundsätzliche Verpflichtung zur Zahlung keine Rolle, wobei sich der Arbeitgeber diese Aufwendungen meist über das Umlageverfahren U2 von der Krankenkasse erstatten lassen kann.
Das beschriebene Verhalten der Zentrale, insbesondere das Blockieren der Telefonnummer, ist im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses höchst ungewöhnlich und rechtlich nicht haltbar. Die betroffene Mitarbeiterin sollte ihren Anspruch zeitnah schriftlich und nachweisbar geltend machen, um ihre Rechte zu wahren. Sollte der Arbeitgeber weiterhin die Zahlung verweigern, kann die Forderung auch gerichtlich geltend gemacht werden.
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