Wie läuft eine Kündigung ab?
Ich bin aktuell seit Juli 2019 bei meinem aktuellen Arbeitgeber, einem großen Industriebetrieb.In der Zeit habe ich von 2019 - 2022 meine Berufsausbildung absolviert. Seit 2022 bin ich also fest angestellt mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.Ich möchte mich Ende dieses Jahres bei einem anderen Arbeitgeber bewerben. Sollte alles klappen, bekomme ich dann nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens im März 2027 die Zusage.Im Internet steht, dass ich nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 4 Wochen habe. Heißt also, dass wenn ich z.B. am 20. März kündige, ich dann noch 4 Woch…
Was die Rechtslage dazu sagt
Eine erste Orientierung — basierend auf deutschem Recht. Keine individuelle Rechtsberatung im Sinne des RDG.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt gemäß § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Da Sie bereits seit mehreren Jahren im Betrieb tätig sind, sollten Sie prüfen, ob Ihr Arbeitsvertrag oder ein anwendbarer Tarifvertrag abweichende Fristen vorsieht. Die verlängerten gesetzlichen Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB gelten grundsätzlich nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber, sofern keine Gleichstellung im Vertrag vereinbart wurde.
Eine Kündigung muss zwingend in Schriftform erfolgen, wie es § 623 BGB vorschreibt. Dies bedeutet, dass das Kündigungsschreiben eigenhändig durch eine Namensunterschrift unterzeichnet sein muss. Eine Übermittlung per E-Mail, Kurznachricht oder Telefax ist rechtlich unwirksam und führt nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Das Kündigungsschreiben muss dem Arbeitgeber zugehen, damit die Frist zu laufen beginnt. Sie können das Dokument persönlich in der Personalabteilung abgeben oder einem empfangsberechtigten Vorgesetzten aushändigen. Es ist ratsam, sich den Empfang auf einer Kopie des Schreibens mit Datum und Unterschrift bestätigen zu lassen, um den Zugang im Zweifelsfall nachweisen zu können.
Für eine abschließende Klärung Ihrer vertraglichen Situation und eine genaue Berechnung der Kündigungsfrist ist eine individuelle Prüfung der Akte bei Erst Recht oder einer Anwaltskanzlei sinnvoll.
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