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Rechtsgebiet · Strafrecht

Strafrecht: Vorladung, Strafbefehl und Ihre Rechte

Wenn Sie mit dem Strafrecht in Berührung kommen, ist schnelles Handeln wichtig. Ob Anzeige, Vorladung oder Strafbefehl -- Sie haben Rechte, die Sie kennen und nutzen sollten. Eine erste Einschätzung hilft Ihnen, die Situation besser zu verstehen und die richtigen Schritte einzuleiten.

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Typische Fälle

Häufige Fragen im Strafrecht.

Diese Situationen begegnen uns besonders oft. Finden Sie Ihr Anliegen und erhalten Sie eine erste Orientierung.

Anzeige erhalten

Eine Strafanzeige bedeutet nicht automatisch, dass Sie schuldig sind. Die Staatsanwaltschaft prüft den Vorwurf zunächst im Ermittlungsverfahren. Wichtig: Machen Sie keine voreiligen Aussagen bei der Polizei. Sie haben das Recht zu schweigen und einen Anwalt hinzuzuziehen.

Vorladung bei der Polizei

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen oder eine Aussage zu machen. Nur einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen Sie Folge leisten. Lassen Sie Ihren Fall einschätzen, bevor Sie aussagen.

Strafbefehl erhalten

Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Verurteilung ohne mündliche Verhandlung. Innerhalb von 2 Wochen können Sie Einspruch einlegen. Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig und entspricht einem Urteil. Prüfen Sie schnell, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

Bewährung und Auflagen

Eine Bewährungsstrafe ist an Bedingungen geknüpft. Verstöße gegen Auflagen können zum Widerruf der Bewährung und zum Antritt der Freiheitsstrafe führen. Verstehen Sie Ihre Pflichten und Rechte während der Bewährungszeit.

Häufige Fragen

Was Sie zum Strafrecht wissen wollten.

Antworten auf die wichtigsten Fragen — verständlich und ohne Juristendeutsch.

01 Muss ich bei einer polizeilichen Vorladung aussagen?
Nein, als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Sie sind weder verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen, noch müssen Sie eine Aussage machen. Dieses Schweigerecht ist ein Grundrecht und darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden. Es ist in vielen Fällen ratsam, zunächst rechtliche Orientierung einzuholen, bevor Sie sich äußern.
02 Was passiert nach einer Strafanzeige?
Nach Eingang einer Strafanzeige leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Sie prüft den Sachverhalt und entscheidet dann, ob sie Anklage erhebt, einen Strafbefehl beantragt oder das Verfahren einstellt. Eine Einstellung kann auch gegen Zahlung einer Geldauflage erfolgen. Nicht jede Anzeige führt zu einer Verurteilung.
03 Soll ich Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Einspruch führt zu einer Hauptverhandlung vor Gericht, bei der auch eine höhere Strafe möglich ist. Andererseits wird ein rechtskräftiger Strafbefehl wie ein Urteil behandelt und erscheint im Führungszeugnis. Eine Ersteinschätzung hilft Ihnen, die Erfolgsaussichten eines Einspruchs zu bewerten.
04 Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
Ein Pflichtverteidiger wird bestellt, wenn die Schwere der Tat oder die Komplexität des Verfahrens es erfordern. Das ist insbesondere der Fall, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht, bei Unterbringung in der Psychiatrie oder wenn der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann. Seit 2019 gelten erweiterte Beiordnungsgründe.
05 Was bedeutet Bewährung?
Bei einer Bewährungsstrafe wird die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe für eine bestimmte Zeit (2-5 Jahre) zur Bewährung ausgesetzt. In dieser Zeit müssen Sie sich straffrei halten und eventuell Auflagen erfüllen, wie Sozialstunden oder Schadenswiedergutmachung. Bei Bewährungsverstößen kann die Bewährung widerrufen werden und die Freiheitsstrafe muss angetreten werden.

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