Abfindung schätzen
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Laut Berichten sollen bei BMW bis Ende 2027 rund 8.000 Stellen wegfallen, vor allem in Verwaltung und Entwicklung. Unternehmen und Betriebsrat haben sich auf ein Abfindungsprogramm geeinigt; die Produktion ist ausgenommen. Wenn Sie betroffen sind, zählt jetzt vor allem eines: Ruhe bewahren, Fristen kennen und nichts vorschnell unterschreiben.
Umfang: rund 8.000 Stellen bis Ende 2027 (keine offizielle Zahl für Deutschland). Quelle: ZDFheute (abgerufen am 9.10.2026). Angaben laut Berichten, ohne Gewähr.
Die 3-Wochen-Frist (§ 4 KSchG)
Sobald Sie eine schriftliche Kündigung in den Händen halten, läuft eine harte Frist von drei Wochen. Wer eine Kündigungsschutzklage einreichen will, muss das innerhalb dieser drei Wochen beim Arbeitsgericht tun. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie angreifbar war (§ 7 KSchG). Die Frist läuft auch, während über einen Aufhebungsvertrag verhandelt wird.
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Notieren Sie das Datum der Kündigung. Ab Zugang haben Sie drei Wochen für eine Kündigungsschutzklage.
Eine KI-gestützte Ersteinschätzung ordnet Ihre Situation ein, bevor Sie über einen Aufhebungsvertrag entscheiden.
Lassen Sie Ihre Kündigung einschätzen, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
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