Abfindung schätzen
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Laut Berichten haben rund 5.500 Beschäftigte Mercedes-Benz zwischen April 2025 und März 2026 über ein freiwilliges Abfindungsprogramm verlassen. Ab Dezember 2026 soll eine weitere Abfindungsrunde starten. Wenn Sie betroffen sind, zählt jetzt vor allem eines: Ruhe bewahren, Fristen kennen und nichts vorschnell unterschreiben.
Umfang: rund 5.500 Abgänge in Deutschland über ein freiwilliges Abfindungsprogramm. Quelle: Handelsblatt (abgerufen am 9.10.2026). Angaben laut Berichten, ohne Gewähr.
Die 3-Wochen-Frist (§ 4 KSchG)
Sobald Sie eine schriftliche Kündigung in den Händen halten, läuft eine harte Frist von drei Wochen. Wer eine Kündigungsschutzklage einreichen will, muss das innerhalb dieser drei Wochen beim Arbeitsgericht tun. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie angreifbar war (§ 7 KSchG). Die Frist läuft auch, während über einen Aufhebungsvertrag verhandelt wird.
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Notieren Sie das Datum der Kündigung. Ab Zugang haben Sie drei Wochen für eine Kündigungsschutzklage.
Eine KI-gestützte Ersteinschätzung ordnet Ihre Situation ein, bevor Sie über einen Aufhebungsvertrag entscheiden.
Lassen Sie Ihre Kündigung einschätzen, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
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