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Laut Berichten will Thyssenkrupp Steel die Zahl seiner Arbeitsplätze bis 2030 um rund 11.000 verringern, teils durch Abbau, teils durch Auslagerung und Verkäufe. Ein mit der IG Metall vereinbarter Sanierungstarifvertrag schließt betriebsbedingte Kündigungen aus. Wenn Sie betroffen sind, zählt jetzt vor allem eines: Ruhe bewahren, Fristen kennen und nichts vorschnell unterschreiben.
Umfang: rund 11.000 Arbeitsplätze in Deutschland bei Thyssenkrupp Steel bis 2030 (Abbau und Auslagerung). Quelle: ZDFheute (abgerufen am 9.10.2026). Angaben laut Berichten, ohne Gewähr.
Die 3-Wochen-Frist (§ 4 KSchG)
Sobald Sie eine schriftliche Kündigung in den Händen halten, läuft eine harte Frist von drei Wochen. Wer eine Kündigungsschutzklage einreichen will, muss das innerhalb dieser drei Wochen beim Arbeitsgericht tun. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie angreifbar war (§ 7 KSchG). Die Frist läuft auch, während über einen Aufhebungsvertrag verhandelt wird.
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Notieren Sie das Datum der Kündigung. Ab Zugang haben Sie drei Wochen für eine Kündigungsschutzklage.
Eine KI-gestützte Ersteinschätzung ordnet Ihre Situation ein, bevor Sie über einen Aufhebungsvertrag entscheiden.
Lassen Sie Ihre Kündigung einschätzen, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
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