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Laut Berichten hat der VW-Aufsichtsrat im September 2026 einen Plan gebilligt, nach dem weltweit rund 50.000 weitere Stellen wegfallen sollen. Etwa die Hälfte des Anpassungsbedarfs sieht Konzernchef Oliver Blume in Deutschland; eine genaue Zahl steht noch nicht fest. Wenn Sie betroffen sind, zählt jetzt vor allem eines: Ruhe bewahren, Fristen kennen und nichts vorschnell unterschreiben.
Umfang: rund 50.000 Stellen weltweit, etwa die Hälfte davon laut Konzernchef in Deutschland. Quelle: ZDFheute (abgerufen am 9.10.2026). Angaben laut Berichten, ohne Gewähr.
Die 3-Wochen-Frist (§ 4 KSchG)
Sobald Sie eine schriftliche Kündigung in den Händen halten, läuft eine harte Frist von drei Wochen. Wer eine Kündigungsschutzklage einreichen will, muss das innerhalb dieser drei Wochen beim Arbeitsgericht tun. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie angreifbar war (§ 7 KSchG). Die Frist läuft auch, während über einen Aufhebungsvertrag verhandelt wird.
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Notieren Sie das Datum der Kündigung. Ab Zugang haben Sie drei Wochen für eine Kündigungsschutzklage.
Eine KI-gestützte Ersteinschätzung ordnet Ihre Situation ein, bevor Sie über einen Aufhebungsvertrag entscheiden.
Lassen Sie Ihre Kündigung einschätzen, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
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