Häufige Fragen

Das wollten Sie wissen.

01 Muss ich sofort bezahlen, wenn ein Inkassobüro schreibt?
Nein. Prüfen Sie zuerst die Berechtigung der Forderung, die Registrierung des Inkassounternehmens und die Höhe der Kosten. Bei Unberechtigung widersprechen Sie schriftlich.
02 Welche Inkassokosten sind erlaubt?
Inkassokosten dürfen die Gebühren eines Rechtsanwalts nicht übersteigen (§ 13 RDG i.V.m. RVG): Hauptforderung, Verzugszinsen, 1,3 Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale.
03 Was passiert, wenn ich den Mahnbescheid ignoriere?
Ohne Widerspruch innerhalb von 2 Wochen wird die Forderung vollstreckbar. Es kann ein Vollstreckungsbescheid folgen mit Kontopfändung und Schufa-Eintrag.
04 Wie erkenne ich unseriöses Inkasso?
Warnsignale: unbekannter Gläubiger, überhöhte Gebühren, fehlende RDG-Registrierung, extreme Drohungen und sehr kurze Zahlungsfristen.
05 Kann ich Ratenzahlung vereinbaren?
Ja, bei berechtigten Forderungen akzeptieren viele Gläubiger und Inkassounternehmen Ratenzahlungsvereinbarungen. Schriftliche Vereinbarung empfohlen.
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