Vertragsrecht

Inkasso-Brief erhalten: So reagieren Sie richtig

Seriöses von unseriösem Inkasso unterscheiden, erlaubte Kosten prüfen und richtig auf Inkasso-Schreiben reagieren.

Erst Recht Redaktion
9 min Lesezeit
Titelbild zum Artikel: Inkasso-Brief erhalten: So reagieren Sie richtig

Inkasso-Post erhalten -- kein Grund zur Panik

Einen Brief von einem Inkassobüro zu erhalten, kann beunruhigend sein. Doch nicht jede Inkassoforderung ist berechtigt. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Forderung prüfen und richtig reagieren.

Seriöses vs. unseriöses Inkasso erkennen

Inkassounternehmen benötigen eine Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Anzeichen für unseriöses Inkasso:

  • Keine nachvollziehbare Forderung: Gläubiger unbekannt, Forderung nicht konkret benannt
  • Extreme Drohungen: Androhung von Haft oder Pfändung ohne Rechtsgrundlage
  • Überhöhte Kosten: Unverhältnismäßig hohe Inkassogebühren
  • Kurze Zahlungsfristen: Extrem kurze Fristen, die Druck aufbauen sollen
  • Fehlende Kontaktdaten: Keine vollständige Firmenbezeichnung oder Registrierungsnummer

Erlaubte Inkassokosten

Inkassokosten dürfen die Gebühren eines Rechtsanwalts nicht übersteigen (§ 13 RDG i.V.m. RVG). Erlaubt sind:

  • Hauptforderung: Der ursprünglich geschuldete Betrag
  • Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB)
  • Inkassogebühr: Orientiert sich am RVG (1,3 Geschäftsgebühr)
  • Auslagen: Pauschal 20 % der Gebühren, max. 20 Euro

Nicht erlaubt: eigenmächtige Bearbeitungsgebühren, überhöhte Mahnpauschalen, Kontoführungsgebühren.

Widerspruch gegen die Forderung

Halten Sie die Forderung für unberechtigt, widersprechen Sie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Der Widerspruch sollte enthalten: Name, Aktenzeichen, eindeutige Bestreitung der Forderung und eine Begründung. Nach Ihrem Widerspruch muss der Gläubiger die Forderung beweisen.

Was passiert bei einem Mahnbescheid?

Erhalten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid:

  • Frist beachten: 2 Wochen für den Widerspruch beim Mahngericht
  • Nicht ignorieren: Ohne Widerspruch wird die Forderung vollstreckbar!
  • Echtheit prüfen: Gerichtliche Mahnbescheide kommen vom Amtsgericht, nicht per E-Mail

Darf man Inkasso ignorieren?

Ignorieren ist riskant: Der Gläubiger kann einen Mahnbescheid beantragen, es drohen Vollstreckungsbescheid, Kontopfändung und negativer Schufa-Eintrag. Reagieren Sie immer schriftlich.

Hilfsangebote bei Schulden

  • Kommunale Schuldnerberatung: Kostenlose Beratung durch Städte und Gemeinden
  • Caritas und Diakonie: Kostenlose Schuldnerberatung
  • Verbraucherzentrale: Beratung bei Inkasso-Problemen
  • Ratenzahlung: Viele Gläubiger akzeptieren Ratenzahlungsvereinbarungen

Checkliste: Inkasso-Brief erhalten

  • Ruhe bewahren: Nicht sofort bezahlen, sondern Forderung prüfen
  • Inkassounternehmen prüfen: Im Rechtsdienstleistungsregister registriert?
  • Forderung nachvollziehen: Kennen Sie den Gläubiger? Gab es ein Vertragsverhältnis?
  • Kosten prüfen: Sind die Inkassokosten verhältnismäßig?
  • Schriftlich widersprechen: Per Einschreiben mit Rückschein
  • Mahnbescheid nicht ignorieren: Innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen
  • Bei berechtigten Forderungen: Ratenzahlung vereinbaren, Schuldnerberatung aufsuchen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt. Die Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt, eine Haftung für die Richtigkeit wird jedoch nicht übernommen.

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