Einen Inkasso-Brief zu erhalten bedeutet nicht automatisch, dass Sie zahlen müssen. Prüfen Sie zuerst, ob die Forderung berechtigt ist, ob das Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister registriert ist und ob die Kosten dem RVG entsprechen. Bei Unberechtigung widersprechen Sie schriftlich per Einschreiben. Ein gerichtlicher Mahnbescheid muss innerhalb von zwei Wochen beanstandet werden — sonst wird die Forderung vollstreckbar.
Inkasso-Post erhalten — kein Grund zur Panik
Einen Brief von einem Inkassobüro zu erhalten, kann beunruhigend sein. Doch nicht jede Inkassoforderung ist berechtigt. Inkassounternehmen treten im Auftrag eines Gläubigers auf und versuchen, offene Forderungen einzutreiben. Sie haben das Recht, die Forderung zu prüfen, zu bestreiten und bei überhöhten Kosten zu widersprechen. Mehr zu Vertrags- und Forderungsfragen finden Sie im Vertragsrecht.
Seriöses vs. unseriöses Inkasso erkennen
Inkassounternehmen benötigen eine Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Prüfen Sie die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister des zuständigen Oberlandesgerichts. Anzeichen für unseriöses Inkasso:
- Keine nachvollziehbare Forderung: Gläubiger unbekannt, Forderung nicht konkret benannt
- Extreme Drohungen: Androhung von Haft oder Pfändung ohne Rechtsgrundlage
- Überhöhte Kosten: Unverhältnismäßig hohe Inkassogebühren oder erfundene Bearbeitungsgebühren
- Kurze Zahlungsfristen: Extrem kurze Fristen, die Druck aufbauen sollen
- Fehlende Kontaktdaten: Keine vollständige Firmenbezeichnung oder Registrierungsnummer
Bei unseriösem Inkasso können Sie eine Unterlassungserklärung verlangen und bei wiederholten Schreiben Abmahnkosten geltend machen.
Erlaubte Inkassokosten nach RVG
Inkassokosten dürfen die Gebühren eines Rechtsanwalts nicht übersteigen (§ 13 RDG i.V.m. RVG). Erlaubt sind:
- Hauptforderung: Der ursprünglich geschuldete Betrag
- Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB)
- Inkassogebühr: Orientiert sich am RVG (1,3 Geschäftsgebühr für außergerichtliches Mahnverfahren)
- Auslagen: Pauschal 20 % der Gebühren, max. 20 €
Nicht erlaubt: eigenmächtige Bearbeitungsgebühren, überhöhte Mahnpauschalen, Kontoführungsgebühren oder Kosten für angebliche „Bonitätsprüfungen".
Schritt für Schritt: So reagieren Sie richtig
- Ruhe bewahren: Nicht sofort zahlen — Forderung erst prüfen.
- Gläubiger identifizieren: Kennen Sie den ursprünglichen Vertragspartner? Gab es ein Vertragsverhältnis?
- Inkassounternehmen prüfen: Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister vorhanden?
- Kosten nachrechnen: Entsprechen Inkassogebühren und Zinsen dem RVG?
- Entscheiden: Bei berechtigter Forderung zahlen oder Ratenzahlung vereinbaren; bei Unberechtigung widersprechen.
Widerspruch gegen die Forderung
Halten Sie die Forderung für unberechtigt, widersprechen Sie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Der Widerspruch sollte enthalten: Ihren Namen, das Aktenzeichen, die eindeutige Bestreitung der Forderung und eine kurze Begründung (z. B. „Forderung bereits bezahlt", „Kein Vertragsverhältnis", „Forderung verjährt"). Nach Ihrem Widerspruch muss der Gläubiger die Forderung beweisen — er kann dann einen Mahnbescheid beantragen.
Was passiert bei einem Mahnbescheid?
Erhalten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid vom Amtsgericht (nicht per E-Mail oder vom Inkassobüro):
- Frist beachten: 2 Wochen für den Widerspruch beim Mahngericht (§ 692 ZPO)
- Nicht ignorieren: Ohne Widerspruch wird die Forderung vollstreckbar — es folgt ein Vollstreckungsbescheid
- Echtheit prüfen: Gerichtliche Mahnbescheide kommen vom Amtsgericht mit Gerichtsstempel, nicht per E-Mail
Nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird ein streitiges Verfahren eröffnet, in dem der Gläubiger die Forderung nachweisen muss.
Folgen des Ignorierens
Inkasso-Schreiben zu ignorieren ist riskant: Der Gläubiger kann einen Mahnbescheid beantragen, es drohen Vollstreckungsbescheid, Kontopfändung und negativer Schufa-Eintrag. Reagieren Sie immer schriftlich — auch wenn Sie der Meinung sind, nichts schulden zu müssen.
Hilfsangebote bei Schulden
- Kommunale Schuldnerberatung: Kostenlose Beratung durch Städte und Gemeinden
- Caritas und Diakonie: Kostenlose Schuldnerberatung
- Verbraucherzentrale: Beratung bei Inkasso-Problemen
- Ratenzahlung: Viele Gläubiger akzeptieren Ratenzahlungsvereinbarungen
Wann ist eine Ersteinschätzung sinnvoll?
Bei Mahnbescheid, Vollstreckungsandrohung oder wenn Sie die Forderung für vollständig unberechtigt halten, lohnt sich eine schnelle Ersteinschätzung im Vertragsrecht. Die Angaben in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Analyse.
Ratenzahlung und Vergleich
Ist die Forderung berechtigt, aber Sie können sie nicht sofort begleichen, verhandeln Sie eine Ratenzahlung. Viele Gläubiger und seriöse Inkassounternehmen akzeptieren monatliche Raten — lassen Sie die Vereinbarung schriftlich bestätigen. Ein Vergleich (Teilzahlung gegen Forderungsverzicht) kann sinnvoll sein, wenn die Forderung teilweise strittig ist. Lassen Sie sich vor Unterzeichnung beraten, welche Beträge wirklich geschuldet sind.
Schufa-Eintrag und Vollstreckung
Bei erfolgreichem Mahnverfahren kann ein negativer Schufa-Eintrag drohen. Eine Kontopfändung ist erst nach Vollstreckungsbescheid möglich. Deshalb: Reagieren Sie frühzeitig — ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid stoppt die Vollstreckbarkeit und gibt Ihnen Zeit, die Forderung zu prüfen oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Verjährung der Hauptforderung prüfen
Nicht jede Inkassoforderung ist noch gültig. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) — beginnend am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Bei Mietrückständen, Handwerkerrechnungen oder Kaufverträgen kann die Forderung bereits verjährt sein. Prüfen Sie das Datum der ursprünglichen Forderung und ob Sie die Verjährung durch Anerkennung oder Ratenzahlung unterbrochen haben.
Muster: Widerspruch gegen Inkassoforderung
Ein Widerspruch sollte mindestens enthalten: Ihre vollständigen Kontaktdaten, das Aktenzeichen des Inkassobüros, die eindeutige Erklärung „Hiermit bestreite ich die Forderung in voller Höhe" und eine kurze Begründung (z. B. bereits bezahlt, Verjährung, keine Vertragsbeziehung, überhöhte Kosten). Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein und bewahren Sie eine Kopie auf.
Unterlassung unseriösen Inkassos
Bei wiederholten Schreiben eines unseriösen Inkassobüros können Sie eine Unterlassungserklärung verlangen und bei erneutem Kontakt Abmahnkosten geltend machen. Melden Sie verdächtige Anbieter auch der Verbraucherzentrale oder der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Seriöse Inkassounternehmen reagieren auf berechtigten Widerspruch mit Prüfung — unseriöse oft mit weiteren Drohschreiben.
Inkasso und Verbraucherkredit
Bei Kredit- oder Handyvertragsforderungen prüfen Sie zusätzlich, ob die ursprüngliche Forderung korrekt abgerechnet wurde und ob Bearbeitungsgebühren vertraglich vereinbart waren. Verbraucherverträge unterliegen strengeren Informationspflichten — fehlende Belehrungen können die Forderung reduzieren. Die Verbraucherzentrale bietet Musterbriefe und Checklisten für typische Inkasso-Fälle.
Häufige Fehler bei Inkasso-Schreiben
- Sofort zahlen, ohne Forderung zu prüfen
- Mahnbescheid ignorieren statt fristgerecht zu widersprechen
- Überhöhte Inkassogebühren ungeprüft akzeptieren
- Mündliche Zahlungsversprechen ohne schriftliche Vereinbarung
- Verjährte Forderungen nicht erkennen
Bei berechtigten Forderungen, die Sie nicht sofort begleichen können, suchen Sie frühzeitig die Schuldnerberatung auf — je früher, desto mehr Handlungsspielraum haben Sie bei Ratenzahlung und Vermeidung von Vollstreckung.