Häufige Fragen

Das wollten Sie wissen.

01 Wann kann ich einen Vertrag anfechten?
Bei Willensmängeln: Irrtum (§ 119 BGB), arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB). Die Anfechtung vernichtet den Vertrag rückwirkend (§ 142 BGB).
02 Welche Frist gilt für die Anfechtung?
Bei Irrtum unverzüglich nach Kenntnis (§ 121 BGB). Bei Täuschung oder Drohung innerhalb eines Jahres (§ 124 BGB). Absolute Höchstfrist: 10 Jahre.
03 Was ist der Unterschied zwischen Anfechtung und Widerruf?
Anfechtung beseitigt den Vertrag rückwirkend wegen Willensmangels. Widerruf löst einen wirksamen Vertrag (typisch 14 Tage bei Online-Käufen) ohne Willensmangel.
04 Muss die Anfechtung schriftlich erfolgen?
Nein, sie ist formfrei (§ 143 BGB). Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch Schriftform per Einschreiben.
05 Was passiert nach erfolgreicher Anfechtung?
Der Vertrag gilt als von Anfang an nichtig. Beide Parteien müssen empfangene Leistungen nach Bereicherungsrecht zurückgewähren.
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