Häufige Fragen

Das wollten Sie wissen.

01 Wann ist eine Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete zulässig?
Sie ist zulässig, wenn die Miete seit mindestens 15 Monaten unverändert ist, die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten wird und die Kappungsgrenze eingehalten ist (§ 558 BGB).
02 Wie hoch ist die Kappungsgrenze?
Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent steigen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Grenze auf 15 Prozent abgesenkt sein (§ 558 Abs. 3 BGB).
03 Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?
Bei der Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist Ihre Zustimmung erforderlich. Sie haben eine Überlegungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang.
04 Was ist Teilzustimmung?
Sie können nur einem Teil der geforderten Erhöhung zustimmen, wenn Sie den Rest für unberechtigt halten. Der Vermieter muss dann Klage auf Zustimmung zum berechtigten Teil erheben.
05 Wie viel darf der Vermieter nach Modernisierung verlangen?
Bis zu 8 % der Modernisierungskosten jährlich (§ 559 BGB), maximal 3 €/qm in 6 Jahren. Reine Reparaturen zählen nicht als Modernisierung.
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