Häufige Fragen

Das wollten Sie wissen.

01 Welche Frist gilt für die Nebenkostenabrechnung?
Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Versäumt er diese Frist, kann er keine Nachforderung mehr geltend machen.
02 Welche Kosten dürfen nicht umgelegt werden?
Nicht umlagefähig sind unter anderem Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Leerstandskosten sowie Rechtsanwaltskosten des Vermieters.
03 Darf ich die Belege einsehen?
Ja, Sie haben nach § 259 BGB ein Recht auf Belegeinsicht. Der Vermieter muss Ihnen die Originalbelege vorlegen; Sie dürfen Kopien anfertigen oder Fotos machen.
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