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Widerspruch gegen Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten, die aus Ihrer Sicht unberechtigt ist, und möchten eine Gegendarstellung zur Personalakte geben.
Musterschreiben
[Ihr Vorname und Nachname] [Ihre Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] [Name des Arbeitgebers] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] [Ort], den [Datum] Betreff: Gegendarstellung zur Abmahnung vom [Datum der Abmahnung] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit nehme ich Stellung zu der mir am [Datum des Zugangs] zugegangenen Abmahnung und widerspreche den darin erhobenen Vorwürfen. In der Abmahnung wird mir vorgeworfen, dass [Beschreibung des Vorwurfs laut Abmahnung]. Dieser Vorwurf ist unzutreffend. Richtig ist vielmehr, dass [Ihre Darstellung des Sachverhalts, z. B. ich an dem betreffenden Tag ordnungsgemäß meiner Arbeitspflicht nachgekommen bin / die behauptete Pflichtverletzung so nicht stattgefunden hat / der Sachverhalt sich wie folgt zugetragen hat: ...]. [Optional: Zeugen, die den Sachverhalt bestätigen können, sind: [Name, Abteilung].] Ich fordere Sie auf, die Abmahnung aus meiner Personalakte zu entfernen, da sie unbegründet ist und mein berufliches Fortkommen beeinträchtigt. Gleichzeitig bitte ich darum, diese Gegendarstellung zu meiner Personalakte zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen [Ihre Unterschrift] [Ihr Vorname und Nachname]
Tipps zur Verwendung
- Sie haben das Recht, dass Ihre Gegendarstellung zur Personalakte genommen wird -- der Arbeitgeber muss dem nachkommen.
- Bleiben Sie sachlich und vermeiden Sie emotionale Formulierungen. Nennen Sie konkrete Fakten und ggf. Zeugen.
- Es gibt keine gesetzliche Frist für die Gegendarstellung, reagieren Sie aber zeitnah (idealerweise innerhalb von 1-2 Wochen).
Wichtiger Hinweis
Dieses Musterschreiben dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung. Jeder Fall ist anders — passen Sie die Platzhalter sorgfältig an Ihre Situation an. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir eine professionelle Ersteinschätzung.
Was Sie zur Vorlage wissen wollten.
01 Muss ich auf eine Abmahnung reagieren?
Sie sind nicht verpflichtet zu reagieren. Es empfiehlt sich jedoch, eine Gegendarstellung zur Personalakte zu geben, da eine unwidersprochen gebliebene Abmahnung im Falle einer späteren Kündigung als Beweis für die Pflichtverletzung herangezogen werden könnte.
02 Kann ich die Entfernung einer Abmahnung einklagen?
Ja. Wenn die Abmahnung inhaltlich unrichtig, unverhältnismäßig oder zu unbestimmt formuliert ist, können Sie deren Entfernung aus der Personalakte vor dem Arbeitsgericht verlangen. Dies ist auch noch Jahre nach der Abmahnung möglich.
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