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Widerspruch gegen Kündigung
Sie haben eine Kündigung erhalten, die Sie für unwirksam oder sozial ungerechtfertigt halten, und möchten fristgerecht widersprechen.
Musterschreiben
[Ihr Vorname und Nachname] [Ihre Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] [Name des Arbeitgebers] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] [Ort], den [Datum] Betreff: Widerspruch gegen die Kündigung vom [Datum der Kündigung] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich ausdrücklich der mir am [Datum des Zugangs] zugegangenen Kündigung meines Arbeitsverhältnisses zum [Kündigungstermin]. Die Kündigung ist aus meiner Sicht unwirksam, da [Begründung, z. B. die Sozialauswahl nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde / kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt / die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde / der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde]. Ich fordere Sie daher auf, die Kündigung zurückzunehmen und mich weiterhin zu den bisherigen Bedingungen zu beschäftigen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich mir die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere aus Annahmeverzug, ausdrücklich vorbehalte. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens sowie die Rücknahme der Kündigung schriftlich bis zum [Frist, z. B. 14 Tage]. Mit freundlichen Grüßen [Ihre Unterschrift] [Ihr Vorname und Nachname]
Tipps zur Verwendung
- Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Handeln Sie schnell.
- Versenden Sie den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie ihn persönlich gegen Empfangsbestätigung.
- Ein Widerspruch allein ersetzt keine Kündigungsschutzklage. Prüfen Sie zusätzlich, ob eine Klage beim Arbeitsgericht sinnvoll ist.
- Lassen Sie sich den Zugang der Kündigung genau dokumentieren -- das Datum ist entscheidend für die Fristberechnung.
Wichtiger Hinweis
Dieses Musterschreiben dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung. Jeder Fall ist anders — passen Sie die Platzhalter sorgfältig an Ihre Situation an. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir eine professionelle Ersteinschätzung.
Was Sie zur Vorlage wissen wollten.
01 Muss ich einer Kündigung immer widersprechen?
Nein, ein Widerspruch ist nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist die fristgerechte Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen. Der Widerspruch dokumentiert jedoch Ihre Position und kann in Verhandlungen hilfreich sein.
02 Kann ich auch nach dem Widerspruch eine Abfindung verhandeln?
Ja. In vielen Fällen führt ein Widerspruch oder eine Kündigungsschutzklage zu Vergleichsverhandlungen, bei denen eine Abfindung vereinbart wird. Die Höhe hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und den Erfolgsaussichten ab.
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