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Mietminderung ankündigen
In Ihrer Mietwohnung besteht ein erheblicher Mangel (z. B. Schimmel, defekte Heizung, Lärmbelästigung) und Sie möchten die Miete mindern.
Musterschreiben
[Ihr Vorname und Nachname] [Ihre Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] [Name des Vermieters] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] [Ort], den [Datum] Betreff: Mängelanzeige und Ankündigung einer Mietminderung Mietobjekt: [Adresse der Wohnung], [Etage / Wohnungsnummer] Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Vermieters], hiermit zeige ich Ihnen folgenden Mangel in der von mir gemieteten Wohnung an: [Genaue Beschreibung des Mangels, z. B.: Seit dem [Datum] tritt in der Küche großflächiger Schimmelbefall an der Außenwand auf. Der betroffene Bereich erstreckt sich über ca. [Fläche] und ist trotz regelmäßigen Lüftens entstanden.] Der Mangel besteht seit dem [Datum des Auftretens] und schränkt die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich ein. Ich fordere Sie auf, den Mangel bis zum [angemessene Frist, z. B. 14 Tage] zu beseitigen. Sollte die Mängelbeseitigung nicht fristgerecht erfolgen, werde ich die Miete ab dem [Monat] um [Prozentsatz, z. B. 20 %] mindern. Ich weise darauf hin, dass die Mietminderung kraft Gesetzes (§ 536 BGB) eintritt, solange der Mangel besteht. [Optional: Fotos des Mangels sind diesem Schreiben als Anlage beigefügt.] Mit freundlichen Grüßen [Ihre Unterschrift] [Ihr Vorname und Nachname] Anlagen: [Fotos, ggf. Protokoll der Mängelanzeige]
Tipps zur Verwendung
- Zeigen Sie den Mangel unverzüglich an -- versäumen Sie die Mängelanzeige, verlieren Sie unter Umständen Ihr Minderungsrecht.
- Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos, Datum und möglichst auch Zeugen. Das erleichtert eine spätere Beweisführung.
- Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Schwere des Mangels. Bei Schimmel sind je nach Ausmaß 10-30 % üblich, bei Heizungsausfall im Winter deutlich mehr.
- Versenden Sie die Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie sie persönlich gegen Empfangsbestätigung.
Wichtiger Hinweis
Dieses Musterschreiben dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung. Jeder Fall ist anders — passen Sie die Platzhalter sorgfältig an Ihre Situation an. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir eine professionelle Ersteinschätzung.
Was Sie zur Vorlage wissen wollten.
01 Muss ich die Miete weiterhin in voller Höhe zahlen?
Nein. Liegt ein erheblicher Mangel vor und haben Sie diesen dem Vermieter angezeigt, tritt die Minderung kraft Gesetzes ein. Es empfiehlt sich jedoch, zunächst unter Vorbehalt zu zahlen und die Differenz einzubehalten, um kein Kündigungsrisiko einzugehen.
02 Wie hoch darf die Mietminderung sein?
Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Bei vollständigem Heizungsausfall im Winter können bis zu 100 % angemessen sein, bei kleineren Mängeln (z. B. defekte Klingel) eher 1-5 %. Mietminderungstabellen geben Richtwerte, sind aber rechtlich nicht bindend.
Vorlagen aus dem Mietrecht.
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